Dr. Kristin Brinker
Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute früh über das Thema Verwaltungsreform diskutiert. Genau so ein Beispiel zeigt hier, wie sich in Berlin im Klein-Klein verloren wird, und genau das darf eigentlich nicht sein. Ich will einmal versuchen, das Ganze wieder etwas aus dem Klein-Klein herauszuholen. Die Berliner Liegenschaften in Berlin sollen ja grundsätzlich nicht verkauft werden. Das ist eine Entscheidung, die durchaus sinnvoll ist. Das kann man nachvollziehen. Nun gibt es aber auch Fälle, in denen ein Veräußerungsverbot keinen Sinn macht: Kleinstgrundstücke, Arrondierungsgrundstücke, also Grundstücke, die aufgrund ihres Zuschnitts, ihrer Lage oder anderer Bedingungen einfach nicht vernünftig nutzbar und möglicherweise auch nicht vernünftig zu bewirtschaften sind. Dazu scheint offensichtlich das besagte Objekt am Stölpchenweg zu gehören. Auf der anderen Seite sehen wir aber an diesem Einzelfall, dass es hier offensichtlich Versäumnisse gab, ja, Versäumnisse des Landes Berlin, seitens des Senats, und diese scheinen auch nicht erst jetzt aufgeploppt zu sein, sondern schon seit Jahrzehnten zu bestehen, würde ich mal sagen. Insofern kann man das als Fallbeispiel durchaus nehmen, aber das hier zu beraten finde ich auch etwas schwierig, [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] weil sich hier an der Grundsatzpolitik, an der Grundsatzfrage nichts geändert hat und nichts ändern soll. Deswegen ist tatsächlich die Frage, was der Antrag erreichen will. Wir haben uns entschieden, hier weder zuzustimmen noch abzulehnen. Wir werden uns enthalten, weil sich die Sachlage für uns als Externe bis zum Schluss nicht wirklich vollständig geklärt hat. Klar ist aber, erstens: Mieter dürfen natürlich nicht für Verwaltungsfehler in Haftung genommen werden, genauso wenig Eigentümer. [Vereinzelter Beifall bei der AfD] Zweitens: Das Land Berlin hat in allen seinen Belangen und Aufgaben auf Wirtschaftlichkeit zu achten. Das ist auch eine Selbstverständlichkeit. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Drittens: Die grundsätzliche Verankerung eines dauerhaften Wohnrechts in Kaufverträgen halte ich ehrlich gesagt für nicht zielführend und kann auch zu erheblichen Investitionshemmnissen führen. Insofern werden wir uns enthalten, wie ich auch schon im Ausschuss gesagt habe, da wir dieses dauerhafte Wohnrecht, das der Antrag hier bei Verkauf fordert, tatsächlich für falsch halten. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]
