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Dr. Ina Czyborra

10.04.2025 Sitzungen 19/65

Selbstverständlich ist es uns bekannt. Ich hatte ja schon gesagt, dass der Jugendschutz gerade bei uns im Haus einen sehr hohen Stellenwert genießt und wir deswegen auch sehr dafür eintreten, dass diese Kontrollen der Abgabe an Jugendliche oder auch entsprechende Aktivitäten im Umfeld von Schulen oder Orten, wo sich Jugendliche verstärkt aufhalten, ganz besonders ernst genommen werden. Insofern: Ja, selbstverständlich sind uns das Konsumcannabisgesetz und die darin enthaltenen Regelungen bekannt, und wir setzen es auch um.

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