Dr. Ina Czyborra
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zu der Frage können wir Folgendes sagen: dass Psychosen infolge von Cannabiskonsum kein neues Phänomen sind, das irgendetwas mit der Teillegalisierung zu tun hat. Insbesondere, wenn illegal erworbene Drogen konsumiert werden, sind diese häufig stark verunreinigt. Es ist weder der THC-Gehalt klar, noch, auch bei anderen Drogen, was da eigentlich drin ist. Deswegen haben wir ja auch unser Drug-Checking, damit Menschen, die Drogen konsumieren wollen, wenigstens darüber Aufklärung erhalten können, was sie da eigentlich konsumieren, um genau diese Nebenwirkungen von Verunreinigung oder falsch deklarierten Substanzen wenigstens ein wenig abmildern zu können. Nun betrifft die Teillegalisierung von Cannabis Jugendliche ja gar nicht, sondern im Gegenteil: Wir haben in meinem Haus in unserer Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes einen ganz besonderen Wert auf den Jugendschutz gelegt und haben, wenn Sie sich mal die Bußgeldkataloge der Bundesländer anschauen, dort tatsächlich mehr getan als andere Bundesländer, weil wir eben den Jugendschutz hier ganz besonders nach vorne stellen wollen. Es gibt ja eine ganze Menge Regelungen in diesem Gesetz, die den Abstand von Schulen, den Schutz in Anbauvereinigungen davor, dass hier Jugendliche an diese Substanzen gelangen, und so weiter und so fort vorsehen. Wie gesagt: Psychosen infolge von Cannabiskonsum sind immer unter den Bedingungen der Illegalität ganz besonders stark aufgetreten. Wir haben das in unseren Vorsorgesystemen, im Rahmen der Prävention, aber natürlich auch im Rahmen unserer psychiatrischen Versorgung in dieser Stadt immer im Blick. Insofern kann ich nur sagen: Uns ist der Jugendschutz an der Stelle ganz besonders wichtig. Psychosen infolge von Cannabiskonsum kann man aber nicht auf die Teillegalisierung für Erwachsene zurückführen.
