Cornelia Seibeld
Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Abgeordneter Schwarze! Vielen Dank für diese Frage, die mir einmal mehr Gelegenheit gäbe, das komplexe Gesamtwesen der Grundsteuerreform hier zur Darstellung zu bringen. [Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vasili Franco (GRÜNE): Hatten wir letztens erst! – Niklas Schrader (LINKE): Verschonen Sie uns!] Da ich aber in Erinnerung habe, das an anderer Stelle bereits hinlänglich getan zu haben, [Tobias Schulze (LINKE): Ja, beim letzten Mal!] setze ich das als bekannt voraus, werde allerdings ein wesentliches Grundprinzip noch einmal darstellen, und das ist zunächst die angestrebte Aufkommensneutralität. Diese bedeutet, dass wir insgesamt Belastungsverschiebungen erleben, aber nicht auf ein Mehr an Steuereinnahmen hinsteuern. Das war das zentrale Versprechen dieser Reform. Wir bemühen uns, es so gut zu erfüllen, wie es irgend möglich ist. Das heißt angesichts des Umsetzungsstands, den wir erreicht haben, dass wir beobachten können, dass solche Grundstücke, die aufgrund ihres Wertgehalts nunmehr eine höhere Besteuerung erfahren, also für die bisher zu wenig gezahlt wurde, im Vergleich zum bisherigen Zustand eine Belastung zusätzlich erfahren und solche Grundstücke, für die bisher zu viel bezahlt wurde, jedenfalls angesichts ihres nunmehr festgestellten Werts, entlastet werden, in der Summe aufkommensneutral, aber so, dass einige mehr und andere weniger bezahlen. In der Tat bezieht sich Ihre Frage vermutlich auf einige Grundstücke im – ich sage mal – Trendbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Es ist ein auch medial und politisch in der letzten Zeit häufiger angesprochener Sachverhalt, dass hier auf einige Grundstücke bezogen, bei denen offensichtlich der Grundsteuerwert stark gestiegen ist, also auch der Grundstückswert offenkundig sehr viel höher liegt, als in der Vergangenheit angenommen, entsprechend höhere Grundsteuerwerte festgesetzt wurden. So, nun haben wir unterschiedliche Sachverhalte. Es gibt solche Privatgrundstücke, auf denen Clubs betrieben werden. Ohne Steuergeheimnisse zu verletzen, kann ich Ihnen sagen, dass wir mit einigen Eigentümern dort auch im Gespräch sind, um festzustellen, ob es dort steuerrechtlich Sachverhalte gibt, die anders hätten berücksichtigt werden sollen oder müssen. Das, was das Steuerrecht kann und was es leisten muss, da stehen wir selbstverständlich immer mit Rat und Tat in dieser Situation an der Seite. Was das Thema angeht, das im Moment häufiger und breiter diskutiert wird, nämlich bezirkliche Grundstücke, bei denen ein Bezirk Grundstücke bewirtschaftet, also fremdvermietet: Die allermeisten bezirklichen wie sonst auch die öffentlichen Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit. Hier handelt es sich aber um bewirtschaftete Grundstücke, um solche, die von Dritten – im Zweifel von Clubs oder anderen kulturellen Betreibern – genutzt werden und bei denen sich der Bezirk offensichtlich entscheiden will oder bereits entschieden hat, die Grundsteuer durchzutragen an den jeweiligen Mieter. Steuerpflichtig ist in dem Fall tatsächlich nicht der Mieter, nicht der Club; steuerpflichtig ist in dem Fall der Bezirk. Noch einmal namentlich: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das Thema ja sehr lautstark in die politische Diskussion getragen. Bei der Frage, ob es sich bei diesem Bezirk nun um einen Härtefall handelt, gehen die Meinungen hier im Haus vermutlich auseinander. Vermutlich aber dürfte das Volumen, um das es geht, jedenfalls nicht die Existenz des Bezirks gefährden. Es würde mich angesichts des bezirklichen Abschlusses und der nach wie vor vorhandenen Ergebnisrücklage sehr verwundern. Insofern käme hier eine entsprechende Härtefalllösung rein steuerrechtlich auch nicht in Betracht, sodass dieser Weg nicht offen steht. Was allerdings an Wegen offen steht, ist natürlich auch hier die Einzelfallüberprüfung. Dafür stehen unsere Finanzämter jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Ist der Grundsteuerwert so festgesetzt, wie er nach Rechtslage hätte festgesetzt werden müssen? – Das kann ich für die Einzelfälle nicht beantworten; das müsste dann durch entsprechende steuerliche Beratungen oder durch Austausch mit dem jeweiligen Finanzamt noch einmal erörtert werden. Was ich auch nicht beurteilen kann, ist, ob der jeweilige Bezirk – in dem Fall der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – diejenigen Steuerungsmöglichkeiten, die er hat, um auf die Werthaltigkeit von Grundstücken Einfluss zu nehmen, hinlänglich ausgeschöpft hat. Natürlich ist es so, dass auch die planungsrechtliche Festsetzung für ein Grundstück Auswirkungen auf den Grundsteuerwert hat. Ob der Bezirk seine Möglichkeiten hier im Vorfeld ausgeschöpft hat, weiß ich nicht. Ob es sich jeweils um Festsetzungen handelt, die allein einen Betrieb für kulturelle Nutzung erlauben [Zuruf von Andreas Otto (GRÜNE)] oder ob es sich um Grundstücke handelt, die auch für höherwertige, höher verdichtete Nutzungen in Betracht kommen und bei denen deswegen ein entsprechend höherer Wert anzunehmen ist, kann ich ebenfalls nicht beurteilen. Das wäre im Einzelfall mit dem Bezirk zu erörtern. Wenn es im Einzelfall weiterhin so bliebe, dass sich der Bezirk unter allen Umständen nicht in der Lage sieht, im Rahmen eigener Schwerpunktsetzungen und im Rahmen eigener Kulturförderung den Umstand auszugleichen, dass bisher zu wenig Steuer gezahlt wurde, dann ist natürlich die nächste Frage: Welche Fachverwaltung wäre diejenige, die man ansprechen müsste, um hier im Wege von Zuwendungen, um im Wege von Clubförderung und Unterstützungen Hilfe zu leisten? – Das wiederum ist allerdings auch nicht die Aufgabe der Senatsverwaltung für Finanzen; da würde ich dann bitten, diejenigen Senatsmitglieder, die für Clubförderung zuständig sind, zu befragen. Das könnte ich allein nicht festlegen. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall von Dr. Timur Husein (CDU)]
