Cornelia Seibeld
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Hauptausschuss und mitberatenden an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Dann verfahren wir so. Bevor wir zur Fragestunde kommen, freue ich mich noch, Dienstkräfte der Berliner Polizei sowie der Polizeiakademie bei uns im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen zu können. – Herzlich willkommen, und vielen Dank für Ihre Arbeit! [Allgemeiner Beifall] Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Vielleicht noch mal als kurze Gedächtnisstütze: Auch die Antworten des Senats dürfen kurz sein. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt die CDU-Fraktion, und hier der Kollege Kraft. – Bitte schön!
