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Cornelia Seibeld

10.04.2025 Sitzungen 19/65

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 65. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter sehr herzlich. Besonders begrüßen darf ich auch heute wieder Polizeidienstkräfte. Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihre Arbeit! [Allgemeiner Beifall] Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Der Regierende Bürgermeister hat die Abgabe einer Erklärung zum Thema „Neustart: Mit der Verwaltungsreform machen wir Berlin gemeinsam zukunftsfest“ angekündigt. Die Fraktionen haben daher vereinbart, dass heute keine Aktuelle Stunde erfolgt. Somit werde ich gleich diese Regierungserklärung mit anschließender Besprechung unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 17. Das sind die beiden Gesetzesvorhaben zur Verwaltungsreform. Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 13 A sowie 32 und 47 A bis 47 D in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Dann ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge so beschlossen. Zwischenzeitlich wurde auch Einvernehmen über die Dringlichkeit des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2382 „Temporäres Denkmal am zukünftigen Standort des deutsch-polnischen Hauses“ erzielt. – Widerspruch dazu höre ich ebenfalls nicht. Dann ist auch diesem Antrag die dringliche Behandlung zugebilligt, und er wird als Tagesordnungspunkt 47 E in die Tagesordnung aufgenommen. Die Fraktion der CDU hat den Antrag als Priorität angemeldet. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit ebenfalls so angenommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Herr Senator Chialo ist aus familiären Gründen heute abwesend. Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, komme ich noch zu folgender Parlamentsangelegenheit und bitte hierfür um Ihre Aufmerksamkeit: Am Ende der letzten Plenarsitzung, in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 39 A – Dringlicher Antrag auf Annahme einer Entschließung der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD „Solidarität mit den demokratischen Kräften in unserer Partnerstadt Istanbul“ – sind zwei Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete der AfD-Fraktion ergangen. Während und insbesondere nach dem Redebeitrag des Abgeordneten Dr. Bronson kam es zu erheblicher Unruhe und diversen Zwischenrufen, die sodann zu Ordnungsmaßnahmen von Frau Vizepräsidentin Dr. Haghanipour gegen die Abgeordneten Eschricht und Laatsch führten. Konkret hat der Abgeordnete Eschricht wegen des Zwischenrufs „Ihr seid die Heuchler“ einen Ordnungsruf nach § 76 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses erhalten. Herr Abgeordneter Laatsch wurde nach mehreren Hinweisen der Vizepräsidentin in Richtung der AfD-Fraktion aufgrund nachhaltiger Kritik an der Sitzungsleitung nach § 78 Absatz 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von der Sitzung ausgeschlossen. Die Abgeordneten Eschricht und Laatsch haben gegen diese Ordnungsmaßnahmen, also den Ordnungsruf und den Sitzungsausschluss, jeweils Einspruch erhoben. Ich hatte als Präsidentin über diese Einsprüche zu entscheiden. Ich war selbst nicht im Plenarsaal, als sich das Geschehen ereignete, habe mich aber im Nachgang lange mit dem Sachverhalt beschäftigt und unter anderem das Protokoll ausgewertet sowie mich mit meinem Haus intensiv beraten. Schlussendlich bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich beiden Einsprüchen nicht abgeholfen habe. Meine Ablehnungen, aus denen auch die Inhalte der Einsprüche hervorgehen, sind Ihnen gestern zugegangen. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, aus welchen Erwägungen heraus ich zu diesen Entscheidungen gekommen bin. Der Zwischenruf „Ihr seid die Heuchler“ des Abgeordneten Eschricht ist ehrabschneidend und verstößt eindeutig gegen die parlamentarische Ordnung. Der Einspruch kann daher keinen Erfolg haben, und der Ordnungsruf wird aufrechterhalten. Auch der Sitzungsausschluss gegen Herrn Abgeordneten Laatsch hat im Ergebnis Bestand. Ich sage aber zunächst ganz deutlich, es handelt sich bei dieser Ordnungsmaßnahme um einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Abgeordnetenrechte, als dessen Voraussetzung die Geschäftsordnung bewusst und richtigerweise eine grobe Ordnungsverletzung vorsieht. Es muss sich dabei immer um die Ultima Ratio handeln und darf nicht leichtfertig ausgesprochen werden. In der letzten Plenarsitzung ist insbesondere nach dem Ordnungsruf gegen den Abgeordneten Eschricht eine sehr chaotische, hektische und unübersichtliche Situation entstanden. Insbesondere wurde lautstark und nachhaltig Kritik an der Entscheidung der Sitzungsleitung zu diesem Ordnungsruf geäußert. Nach mehrmaliger Intervention hat die Vizepräsidentin einen Sitzungsausschluss ausgesprochen. Die Entscheidung der Vizepräsidentin ist eine ungewöhnlich harte Sanktion, und sie ist nur in der Gesamtschau aller Umstände, der chaotischen Gesamtsituation, der Nachhaltigkeit der Kritik an der Sitzungsleitung, der spontanen Entscheidung der Vizepräsidentin und dem sehr baldigen Sitzungsende juristisch haltbar. Am Ende ist die Ordnungsmaßnahme zwar hart, aber nach gründlicher Abwägung aller Interessen in dieser speziellen Konstellation noch vertretbar. [Zuruf von der AfD: Haha!] Nach § 80 Satz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet nunmehr das Abgeordnetenhaus ohne Beratung über die Einsprüche. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Eschricht gegen den Ordnungsruf stattgeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller weiteren Fraktionen – Enthaltungen? – und bei Enthaltung eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Einspruch abgelehnt. Nun kommen wir zum Einspruch gegen den Sitzungsausschluss von Herrn Abgeordneten Laatsch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Laatsch stattgeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller anderen Fraktionen – Enthaltungen? – und Enthaltung eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Einspruch ebenfalls abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Erklärung des Regierenden Bürgermeisters gemäß Artikel 49 Absatz 3 VvB zum Thema „Neustart: Mit der Verwaltungsreform machen wir Berlin gemeinsam zukunftsfest“ in Verbindung mit lfd. Nr. 17: a) Achtzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2352 Erste Lesung b) Gesetz zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2353 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der beiden Gesetzesvorlagen. – Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister, Sie haben das Wort!

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