parlament-berlin.de ↗

Cornelia Seibeld

27.03.2025 Sitzungen 19/64

Herr Senator, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank! – Ich glaube, die Haushaltslage ist allen bekannt und die Erfahrungen aus solchen Ländern, die aus der TdL ausgeschieden sind, belegen, dass es nicht besonders vorteilhaft für die Beschäftigten eines Landes und auch nicht für das Bundesland ist, wenn sich einzelne Länder außerhalb der Tarifgemeinschaft bewegen. [Tobias Schulze (LINKE): In wie vielen Ländern gibt es denn die Hauptstadtzulage?] Eine andere Frage ist, wie vorteilhaft es ist – und wir blicken gerade interessiert auf die Verhandlungen rund um den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen –, dass wir uns dort zeitlich so weit auseinander bewegen, und nicht enger abgestimmt agieren. Denn natürlich werden wir anschließend auch in unseren Tarifverhandlungen von dem geprägt sein, was jetzt Ergebnis der Verhandlungen zum TVöD ist. Es laufen auch Gespräche zwischen den Tarifgemeinschaften zu der Frage, ob diesem Umstand in Zukunft klug begegnet werden kann. Aber es ist jedenfalls entscheidend für ein Bundesland und auch im Sinne der Beschäftigten, Mitglied einer Tarifgemeinschaft zu sein. Richtig ist, und damit hat es übrigens auch zu tun, das Tarifrecht immer eine ausgesprochen herausfordernde und auch komplexe Rechtsmaterie ist. Deswegen gibt es dann auch keine einfache Auslegung geltender Vorschriften. Es gibt natürlich unterschiedliche rechtliche Auffassungen zu der Frage, was jetzt zwingend zu übertragen ist, was nicht zu übertragen ist. Da hat dann jeder Akteur seine Meinung, jeder Akteur seine Rolle. Aber noch einmal: Das lässt sich im Rahmen von Tarifgemeinschaften deutlich besser ausarbeiten und dann anschließend auch verhandeln und vertreten, als das in Einzelverhandlungen der Fall wäre. Ich glaube, damit sind wir als Land Berlin auch wirklich gut dabei, dass es gelungen ist, die Hauptstadtzulage, die ja ausdrücklich für den Ausgleich der Konkurrenzbeziehungen zwischen Landesverwaltung und Bundesverwaltung gedacht ist, also einen sehr explizit ausgewiesenen Empfängerkreis und einem explizit ausgewiesenen Sachgrund hat, zu tarifieren. Noch einmal: Es hat jetzt keine reale Gehaltsveränderung bedeutet. Insofern ist auch nicht zwingend damit zu rechnen, dass das zu realen Veränderungen über das Tarifgeschehen hinaus führt. Aber dadurch die Mitgliedschaft Berlins zu erhalten, das war ein wirklich entscheidender Erfolg.

Alle Reden von Cornelia Seibeld Protokoll ↗