Cornelia Seibeld
Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Das Einspruchsgeschehen bezieht sich auf mehrere Arten von Bescheiden. Ich habe verschiedentlich schon berichtet, wie die Einspruchsentwicklung bei den Grundsteuerwertbescheiden aussah. Dort gab es eine ungemein hohe Zahl von Einsprüchen, von denen sich die große Mehrzahl auf verfassungsmäßige Zweifel an der Rechtsgrundlage gerichtet hat. Von 296 000 Einsprüchen insgesamt waren das 244 000 Einsprüche gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes. Das Einspruchsgeschehen, das den Grundsteuerbescheid als solchen angeht, bewegt sich in deutlich geringeren Dimensionen, ist natürlich dynamisch, die Bescheide sind gerade erst eingegangen. Insofern ist das sicherlich kein abschließendes Bild. Das werden Sie mir erlauben, vielleicht in zwei, drei Monaten einmal zu zeichnen. Aber das ist ein deutlich schwächeres Geschehen, vermutlich weil man jetzt auch konkret sieht, was sich getan hat. Also viele haben nach dem Grundsteuerwertbescheid zunächst einmal vermuten müssen – da waren die neuen Messzahlen noch nicht bekannt, da war der neue Hebesatz noch nicht bekannt –, dass sich Grundsteuerbelastungen verzehnfachen, verfünfzehnfachen. Das waren teilweise astronomische Zahlen, die man dort befürchten musste. Durch das entschlossene politische Gegensteuern liegen jetzt tatsächlich Bescheide auf dem Tisch, die in der Regel unterhalb dieser Befürchtungen liegen sollten. Was die Einsprüche gegen die Grundsteuerwertfeststellungen angeht, sind wir im Moment dabei, diejenigen abzuarbeiten, die sozusagen individuell begründet waren. Das sind diejenigen, die nicht in die Menge von 244 000 fallen, sondern der Rest. Die 244 000 haben wir ruhend gestellt, bis im Musterverfahren im Zweifel das Bundesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die Verfassungsgemäßheit der neuen Grundsteuerregelungen befindet. Alle anderen sind so weit, dass wir aktuell bei 12 600 Abhilfen sind, in 3 700 Fällen bei Teil- oder Einspruchsentscheidungen. Also wir sind auch hier fortlaufend dabei, das abzuarbeiten, was individuell begründet ist. Ich will eines auch noch mal sehr deutlich unterstreichen: Die Finanzämter arbeiten nicht auf der Grundlage von Widersprüchen. Wir sind auch dabei, regelmäßig unsere Finanzämter darauf hinzuweisen, anhand von Prüflisten, welche Fallkonstellationen, welche Kennziffern und, ich sage mal, Belastungsentwicklungen Indizes dafür sein können, dass auch Fehler vorliegen. Dann muss ich keinen Einspruch abwarten, sondern kann, wenn ich eine Indikation habe, da könnte ein fehlerhafter Fall vorliegen, sei es in der Wertfestsetzung, sei es im Bescheid, dass das auf Grundlage dieser Prüflisten auch von den Ämtern, von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern erfasst und abgearbeitet und dann auch von Amts wegen korrigiert wird. Also dort, wo wir auf Grundlage eigener Erkenntnisse handeln können, da tun wir das. Noch einmal: Wir werden sicherlich im weiteren Jahresverlauf und vor allem nach Jahresabschluss erst in der Lage sein, das vollständige Bild auszuwerten. Dann werden wir Fallkonstellationen zu bewerten haben, die, ich sage mal, sich in besonderer Art und Weise aufgrund welcher Sachverhalte auch immer herauskristallisieren als, ich sage mal, einer politischen Antwort bedürftig. Ich weiß, dass beispielsweise die Sportsenatorin mit Blick auf die Bäder-Betriebe ein Thema hat. Viele andere haben noch mal andere Fallkonstellationen. Damit wird man sich später auseinanderzusetzen haben und dann bewerten müssen: Ist es das System, also ist das sozusagen ein Rechtsproblem, das zu diesem Problem führt, und auf welcher Ebene geht man anschließend damit um? Noch einmal: Das Modell haben wir nicht erfunden, sondern wir müssen jetzt auswerten, welche Wirkungen es hat und welche Steuerungsmöglichkeiten anschließend gegebenenfalls bestehen. Also insofern bleibe ich sehr deutlich dabei, es wird eine Evaluation dieser Grundsteuerreform geben müssen. Ich freue mich darauf, wenn auch andere Bundesländer irgendwann so weit sind, zum Berliner Tempo aufzuschließen, damit wir auch aus deren Erfahrungen lernen können und auf Grundlage des Gesamtbildes dann im kommenden Jahr sicherlich darüber diskutieren, an welchen Stellen und in welcher Weise wir gegebenenfalls zu reagieren haben.
