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Cornelia Seibeld

27.03.2025 Sitzungen 19/64

Vielen Dank! – Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Schenk! In der Tat haben wir dazu gerade dem Hauptausschuss einen Bericht abgegeben. Ich will gern die Gelegenheit nutzen, auch an dieser Stelle einen ersten, ich betone ersten, Überblick zu geben. Der März ist knapp herum, das Jahr aber noch lange nicht abgeschlossen. Dennoch denke ich, dass das Bild, das wir zeichnen können, schon ein sehr umfassendes ist. Wir sind anders als in anderen Bundesländern bereits sehr weit. Wir haben über 99 Prozent der Grundsteuerbescheide bereits versandt. Letzte Fälle sind in Klärung. Das sind in der Regel die komplexeren Großfälle oder solche Fälle, bei denen sich noch eine Fülle von Rechtsfragen stellt, die nicht so einfach zu beantworten sind. Aber das Bild, wie wir es auf der Grundlage dieser Datenmenge beschreiben können, ist, glaube ich, durchaus ein bereits zutreffendes. Ich will wie immer, wenn es um das Thema Grundsteuer geht, noch einmal kurz den Ausgangspunkt beschreiben: Warum haben wir es mit einer so umfassenden Reform der Grundsteuer im Moment zu tun? – Weil das Bundesverfassungsgericht aus einer Reihe von sehr berechtigten Gründen festgestellt hat, dass sich die bisherige sehr ungleiche Behandlung gleichartiger Steuerfälle, nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass Werte über Jahrzehnte nicht angepasst wurden, dass wir in Ost und West unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hatten, dass wir teilweise auch nicht zu rechtfertigende Privilegierungen innerhalb des Systems hatten, dass sich dieser Tatbestand nicht aufrechterhalten lässt und dass die Länder – es handelt sich um eine Ländersteuer – aufgefordert sind, hier wieder eine Gleichbehandlung gleicher Steuerfälle sicherzustellen. Der Bund hat – damals war Olaf Scholz noch Bundesfinanzminister – ein Modell erarbeitet, an dem sich auch das Land Berlin orientiert hat. Es war noch der Vorgängersenat, und wir haben auf dieser Grundlage dann anschließend als Senat und auch hier im Abgeordnetenhaus, Sie als Koalitionsfraktionen die Entscheidungen getroffen, die wir damals aufgrund von Prognosen für erforderlich hielten, um eine Vervielfachung der Grundsteuerbelastung in Berlin abzuwenden und um insbesondere auch eine, ich sage mal, unzumutbare Härte in der individuellen Betroffenheit zu vermeiden. Wir können jetzt angesichts der Datenlage, wie sie sich im März 2025 darstellt, sagen, dass das politische Versprechen, von dem auch immer wieder die Rede war, dass das Land Berlin, eigentlich die Kommunen insgesamt, sich an der Reform der Grundsteuer nicht bereichern sollen und wollen – – Man kann immer darüber streiten, ob eine Steuereinnahme höher sein soll oder geringer angesetzt werden soll, ob Steuerbelastungen steigen oder sinken sollen. Wir haben aber immer gesagt, das kann nicht Gegenstand einer so umfassenden Reform sein, sondern wenn, dann muss es eine eigenständige politische Entscheidung geben. Und wir haben von Anfang an gesagt, diese Reform werden wir nicht zum Anlass nehmen, die Grundsteuerbelastung zu steigern. Selbstverständlich verändern sich Grundsteuerwerte. Es gab viele Missverständnisse darüber, dass Aufkommensneutralität damit zu verwechseln ist, dass man es individuell nicht mit einem anschließend entweder höheren oder geringeren Grundsteuerwert zu tun bekommt. Das ist natürlich der Fall, wenn vorher Gleiches ungleich behandelt wurde und eine Reform ein neues Modell auf Gleichbehandlung der gleichartigen Steuerfälle setzt, dass es dann Verschiebungen gibt, und zwar in alle Richtungen. Wir haben jetzt einen ersten Eindruck davon, wie sich diese Verschiebungen entwickeln. Ich kann erstens sagen, dass die Schritte, die der Senat wie die Abgeordnetenhausfraktionen ergriffen haben, um einer Vervielfachung der Grundsteuerbelastung entgegenzutreten, gewirkt haben. Ich will hier mal als Beispiel heranziehen, wie sich die aktuellen Zahlungseingänge im Vergleich entwickelt haben: Im Jahr 2024 hatten wir zum gleichen Stichtag 175 Millionen Euro Zahlungseingang auf Basis der Grundsteuerbescheide und aktuell 2025 173 Millionen Euro. Das ist fast der gleiche Betrag. Das ist also ein erstes Indiz dafür, dass wir die Aufkommensneutralität recht gut getroffen haben. Wenn wir jetzt die Gesamtsumme, die bereits die fast vollständige ist, heranziehen, die sich bei 885 Millionen Euro in der Festsetzung bewegt, und mit dem vergleichen, was in der Vergangenheit festgesetzt war – das waren, glaube ich, 878 Millionen Euro in der Festsetzung –, dann ist das ein Betrag, der sich in der normalen Entwicklung der Grundsteuer, die wir aufgrund des Neubaugeschehens in Berlin jährlich steigend erleben, ebenfalls innerhalb der Erwartungen bewegt. Auch hier kann man mit Fug und Recht davon sprechen, dass wir das, was wir mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Aussicht gestellt haben, auch erfüllt haben. Noch einmal: Das ist jetzt kein abschließender Stand. Wir werden Verschiebungen dieses Bildes noch im laufenden Jahr erleben. Wir werden zum Jahresabschluss erst eine vollständige Bilanz ziehen können. Wir werden aber zum Jahresabschluss hoffentlich auch in der Lage sein, einen Vergleich mit anderen Bundesländern zu ziehen, die auch andere Modelle zur Anwendung bringen. Um einmal die Frage zu beantworten, ob wir es geschafft haben, mit dem Berliner Vorgehen den Verschiebungen insgesamt so Rechnung zu tragen, dass sie das tatsächliche Wert- und Preisgeschehen am Markt abbilden: Wir haben einmal in die einzelnen Lagen hineingeschaut, wir haben auch die bezirklichen Vergleiche herangezogen und können auch hier sagen, wenn wir das mit den Maklerindizes vergleichen, die uns zur Verfügung stehen, also den tatsächlich messbaren Wertentwicklungen, dann sind die Trends ziemlich exakt die gleichen. Auch hier hat dieses Modell gewirkt und zeichnet ein zutreffendes Bild der Lage. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Also alles in allem sage ich nicht, dass wir das perfekte System gewählt haben. Das werden wir auch nie erreichen. Wir werden am Ende beurteilen können, ob wir im Vergleich zu anderen Bundesländern gut aufgestellt sind oder nicht. Bis jetzt bin ich ganz zufrieden, dass die Überschrift, die ich neulich in der Welt las, ich glaube, es war vor wenigen Tagen: „Berlin zeigt, wie es geht“ –, mal ein anderes Bild der Berliner Verwaltung und ein anderes Bild des politischen Geschehens in Berlin malt, als man es für gewöhnlich in der aufgeheizten Berliner Diskussionslage wahrnimmt. Das will ich jetzt nicht allein einem Senat oder einer Koalition zugutehalten, sondern ich will den Dank vor allem an all diejenigen richten, die diese Reform unter größten Kraftanstrengungen umgesetzt haben: Das sind die Beschäftigten unserer Berliner Finanzämter. Und ich will einen Dank auch an all diejenigen richten, die natürlich auf Seite der Steuerpflichtigen bei dieser Grundsteuerreform auch mit erheblichem Bürokratieaufwand zu tun hatten. Ich hoffe doch sehr, dass es uns bei künftigen Hauptfestsetzungen gelingt, eine Wiederholung dieses Aufwands zu vermeiden, dass bis dahin auch die IT, die uns längst versprochen war, zur Verfügung steht, die das Ganze auch deutlich flüssiger in der Administration macht. Ich glaube, dann wird es auch insgesamt ein Modell der Grundsteuer, das breit akzeptiert werden kann. Die Zahlen sprechen dafür, dass wir jedenfalls sachgerecht gehandelt haben. [Beifall von Dr. Claudia Wein (CDU)]

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