Jan Lehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprachen im Ausschuss zu diesem Antrag und andere Besprechungen zum Opferschutz haben eines eindeutig gezeigt: Bei den Zielen in diesem Bereich sind wir uns parteiübergreifend einig. Einig sind wir uns wohl auch, dass das Thema eine gewisse Komplexität aufweist. Statt eines fehlgeschlagenen Gesetzesantrags haben sich die demokratischen Oppositionsfraktionen daher wohl auch für ein Eckpunktepapier entschieden. Das ist zwar sechs Seiten lang, aber dennoch auch ein alter Hut, denn der Senat hat in der laufenden Legislaturperiode – damals unter Rot-Grün-Rot – genau das Eckpunktepapier bereits am 22. März 2022 zur Kenntnis genommen. Die geschätzte Lena Kreck hat es als unsere damalige Justizsenatorin aber nicht mehr vermocht, ein entsprechendes Gesetz hinzubekommen. Und nun? – Als Oppositionelle schieben Links und Grün die Aufgabe von sich weg zum jetzigen Senat. Das ist nicht nur faul, das ist auch an Frechheit kaum zu überbieten [Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN] und wird im Übrigen dem Opferschutz nicht gerecht. [Beifall bei der SPD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Das wird dem Opferschutz nicht gerecht, der im Übrigen nicht nur für Frauen, sondern auch für alle anderen Opfer gilt. – Ich möchte bitte keine Zwischenfragen. Vielen Dank! – Die Koalition dagegen arbeitet an einem Landesopferschutzgesetz. Gleichzeitig machen wir das, was eben schnell zu machen ist, auch sofort, Kollege Herrmann hat darauf hingewiesen. [Vasili Franco (GRÜNE): Kürzen, kürzen!] Wir haben in einer kleinen ASOG-Reform zum Beispiel den Präventivgewahrsam gerade für Fälle häuslicher Gewalt eingeführt, und in der großen Reform kümmern wir uns um die Fußfesseln. Opferschutz und der Kampf gegen häusliche Gewalt sind bundesweit ein Anliegen. Deshalb hat auch der Bundestag, Frau Dr. Vandrey hat es erwähnt, gerade noch im Januar in der vorletzten Sitzung vor der Wahl ein Gewalthilfegesetz beschlossen, das erstmals unter anderem regelt, dass Frauen überall in Deutschland Anspruch auf kostenfreie Beratung haben und Schutz erhalten. [Zuruf von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)] Ich weiß, dass die Justizsenatorin das Gewalthilfegesetz des Bundes zum Anlass nehmen wird, eine ergänzende Berliner Lösung voranzutreiben. Dabei wird auch das alte Eckpunktepapier, das gültig in dieser Legislaturperiode vom Senat behandelt wurde, Eingang in die Überlegungen finden, denn im Eckpunktepapier steht ja vieles, dem ich und die SPD-Fraktion und eigentlich alle vollkommen zustimmen können. Manches wurde seit der Antragstellung eben aber auch schon umgesetzt. Auch die Probleme beim Datenschutz zum Beispiel und die Fallkonferenzen werden in enger Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten angegangen. Mit meiner Erfahrung im Bereich Datenschutz zum Beispiel kann ich da auch mit Gewissheit sagen, dass ein richtig angewandter Datenschutz einem opferzentrierten Hilfesystem eben gerade nicht im Weg steht. Hier und heute lehnen wir aber aus besagten Gründen den Antrag ab. Ich hoffe jedoch sehr, dass wir ein Berliner Opferschutzgesetz erhalten werden, und wer weiß, vielleicht – eigentlich nicht vielleicht, ich weiß es – werden wir dieses in Berlin überparteilich im Konsens aller demokratischen Parteien verabschieden. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]
