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Dr. Bahar Haghanipour

13.03.2025 Sitzungen 19/63

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1487 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2161 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren drei Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich habe noch etwas für Sie, und zwar darf ich Ihnen noch einen Wahlgang verkünden, nämlich zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksache 19/0936. Denn da ist das Ergebnis des Abgeordneten Tommy Tabor wohl noch nicht vorgelesen worden, das liegt mir jetzt vor. Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion für Herrn Abgeordneten Tommy Tabor entfielen folgende Stimmen: Abgegebene Stimmen: 134, ungültige davon; 1, Ja-Stimmen: 23, [Vereinzelter Beifall bei der AfD] Nein-Stimmen: 105, Enthaltungen: 5 – und damit nicht gewählt. Die Tagesordnungspunkte 20 bis 25 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Betroffene von Straftaten schützen – Schaffung eines Gesetzes zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten (UBSG) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 26. Februar 2025 Drucksache 19/2264 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1206 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Dr. Vandrey, Sie haben das Wort!

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