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Karsten Woldeit

AfD 13.03.2025 Sitzungen 19/63

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll, wenn Herr Schrader hier steht und von der Novelle unserer Polizeigesetzgebung spricht, vom ASOG und vom Unmittelbaren-Zwang-Gesetz. Und er behauptet wirklich, die Regierung unter Rot-Grün-Rot hätte die Polizeigesetzgebung verbessert. Das ist ein Witz, und ich bin sehr dankbar, dass Grüne und Linke nicht mehr in der Regierung sind und keine Verantwortung mehr tragen. [Beifall bei der AfD] Kollege Matz, Sie haben die beiden Vorredner in Ihrer Rede genannt. Wissen Sie was? – Ich bin wesentlich näher beim Kollegen Dregger als bei Ihnen. [Lachen bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Aber ich verstehe Sie, Herr Kollege Matz. Sie stehen zwischen den Stühlen. Sie als SPD-Fraktion haben ja mitgemacht, als Linke und Grüne die Hand an unsere Polizeigesetzgebung gelegt haben und für wesentlich mehr Unsicherheit gesorgt haben, gerade im Handeln unserer Berliner Polizei. Und jetzt müssen Sie natürlich irgendwie zwischen Baum und Borke sitzen und versuchen zu rechtfertigen, warum Sie jetzt so langsam auf dem richtigen Weg sind. Wir legen Ihnen genügend Gesetzesentwürfe vor, und sowohl Sie als auch der Kollege Dregger von der CDU sprechen von der großen ASOG-Novelle. Die Gesetzesanträge liegen seitens meiner Fraktion vor. Sie haben sie zum Teil schon umgesetzt. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie das weiter! Dann sind Sie auf einem richtig guten Weg. [Beifall bei der AfD] Es ist natürlich ein Fakt: Die Polizeien der Länder und des Bundes stehen vor unfassbar großen Herausforderungen. Wir haben aufgrund des Föderalismus – Polizei ist nun mal mit Ausnahme der Bundespolizei Ländersache – 16 unterschiedliche Polizeigesetze. Wir haben 16 unterschiedliche Ermächtigungsgrundlagen der jeweiligen Länderpolizeien. Das führt zu Verwirrungen. Fakt ist auch – das hat der Kollege Dregger gesagt –: Die Berliner Polizeigesetzgebung ist mitunter die schlechteste, die wir in ganz Deutschland haben. Der Punkt, den wir heute beraten und den wir auch am Montag im Innenausschuss hatten, ist ein wichtiger. Ich muss nicht Magdeburg, Mannheim, Solingen, München ansprechen, um aufzuzeigen, wie hoch die Terrorgefahr mittlerweile ist, übrigens seit 2015. Ursache und Wirkung wollen Sie mitunter ja nicht benennen. Das sehe ich immer im Innenausschuss. Deswegen ist das Mittel der Telekommunikationsüberwachung ein wichtiges, um präventiv gegen Terrorismus vorzugehen – übrigens nicht nur gegen Terrorismus, sondern auch im Rahmen der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Befristung und die Evaluation, die die rot-grün-rote Regierung 2021 in die Gesetzesnovelle reingeschrieben hat, habe ich damals schon kritisiert, weil sie falsch war. Man muss auch keine Evaluation in ein Polizeigesetz schreiben. Das ist mitunter sinnlos. Dass wir aber trotzdem darauf schauen, was dort passiert, inwieweit die Maßnahmen auch zweckmäßig sind, das ist richtig. [Vasili Franco (GRÜNE): Was ist das für eine Aussage?] Wir reden in der Tat von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen. Der Staat darf nicht allmächtig aufkommen. Aber nichtsdestotrotz: Die Mittel, die wir jetzt im Polizeigesetz haben, brauchen wir. Sie sind notwendig, und wir brauchen sie insbesondere im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD]

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