Martin Matz
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sonst würde man mir noch nachsagen, dass ich tatsächlich jetzt den Gegenstand der Beratung nicht ernst nehmen würde. Das sollte es nun wirklich nicht heißen, sondern das ist schon wichtig, dass wir zur Telekommunikationsüberwachung und auch zur Standortermittlung von mobilen Geräten eine gesetzliche Regelung haben. Ich glaube, dass wir inzwischen über den Punkt hinaus sind zu sagen, nur mit einer Evaluierung können wir beurteilen, ob wir das wirklich brauchen. Ich glaube schon, dass klar ist, dass wir das brauchen. Es gibt hier allerdings auch enge Grenzen. Das gehört auch dazu. Die Standortermittlung solcher Geräte darf – das sagt uns auch das Bundesverfassungsgericht – nicht so ausarten, dass quasi alle drei Minuten auf den Knopf gedrückt wird und nachher das Bewegungsprofil eines Bürgers oder einer Bürgerin dieser Stadt entsteht. Das muss ausgeschlossen sein, und das ist auch ausgeschlossen. Aber dass wir grundsätzlich zur Abwehr von schweren Gefahren, zur Abwehr von Straftaten eine solche Regelung benötigen – – Ich bin in der Tat dann auch gespannt auf die Antworten, wie oft wir die dann tatsächlich nutzen. Ich glaube, das wird nicht so aussehen, als ob hier die halbe Stadt überwacht wird, sondern sehr viel unspektakulärer. Aber in den Fällen, in denen es um die Abwendung schwerer Straftaten geht, ist es, glaube ich, nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig, dass wir eine solche Regelung haben. Wenn wir jetzt noch zu anderen Erkenntnissen kommen bei der Beratung, bei der großen ASOG-Novelle, kann man im Moment noch alles ändern. Hier ging es jetzt einfach nur darum: Fällt die Regelung zum 1. Januar 2025 weg, oder nehmen wir die Frist aus dem Gesetz raus? Da haben wir nach meiner Einschätzung die richtige Entscheidung hier vorliegen, die wir beschließen können. [Beifall bei der SPD und der CDU]
