Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich jetzt über beide Reden, die wir gerade gehört haben, auch ein bisschen belustigt war, wenn ich das hier mal so offen sagen darf. Ein Redner hat uns gerade seine Fähigkeit demonstriert, die Weitergeltung einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung derart staatstragend abzufeiern, als ob wir hier einen völlig neuen Durchbruch, einen innenpolitischen Aufbruch zu neuen Ufern heute erleben würden, der seinesgleichen sucht. Dabei gilt einfach nur die Regelung fort, die bisher schon im Gesetz drinsteht. Das war der Teil des Kollegen Dregger. Dann haben wir vom Kollegen Franco eben gehört, wie uns ein Redner zeigt, wie man den Untergang verantwortlicher Innenpolitik beschwören kann, obwohl nur eine Regelung fortgilt, die vorher schon in Zeiten von Rot-Rot-Grün eingeführt worden war. [Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE), Elke Breitenbach (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)] Ich bin sonst immer gern mit Ernsthaftigkeit bei unseren innenpolitischen Debatten hier dabei, das ist ja schließlich mein Thema, und da kann ich ja jetzt nicht einfach hier sagen, dass das alles ganz unspektakulär ist, aber heute ist es einfach alles ganz unspektakulär, was wir hier debattieren. Ich kann mich grundsätzlich auch in solche künstlichen emotionalen Zustände hineinversetzen und Ihnen eine tolle Rede hoffentlich irgendwie präsentieren. [Niklas Schrader (LINKE): Nächstes Mal dann! – Tobias Schulze (LINKE): Haben wir noch nicht erlebt!] – Mache ich dann beim nächsten Mal, wird dann heute nix. Wir müssen ja alle als Profis solche Fähigkeiten abrufen können. – Aber der Beratungsgegenstand, und damit zum Ernst dessen, was hier heute vorliegt, ist völlig unspektakulär. Die im ASOG, in unserem Berliner Polizeigesetz, vorgesehene Regelung für die Telekommunikationsüberwachung im Falle der Abwehr einer dringenden Gefahr schwerer Straftaten gilt einfach weiter, so wie wir sie im Gesetz drin haben. Sie wäre sonst am 1. April 2025 ausgelaufen. Das kann niemand wollen. Deswegen haben wir uns schnell hingesetzt und haben gesagt, wir sorgen für die Fortgeltung dieser Regelung. Insoweit ist erst mal alles unspektakulär. Jetzt kommt der Kollege Franco und sagt: Ja, aber die Evaluation fällt weg. – Na ja, eine Evaluation kann man natürlich machen, wenn man sie für sinnvoll hält und dafür muss sie auch nicht im Gesetz vorgeschrieben sein. Die kann man auch einfach so machen, wenn man sie für sinnvoll hält. Da wir aber im Zuge der Vorabüberweisung diesen Gesetzentwurf schon im Ausschuss gehabt haben, wissen wir ja schon in etwa, was die einzelnen Fraktionen zu sagen und auch zu fragen hatten. Das Einzige, was ich von den Grünen gehört habe, war die Frage nach Zahlen und Fakten zu dieser Regelung. Da tut es auch eine Schriftliche Anfrage und eine Beantwortung durch den Senat. Dann wissen wir alle Bescheid und können damit umgehen. Deswegen ist auch dieser Teil eigentlich völlig unspektakulär. Man kann evaluieren, wenn man es für nötig hält. Ins Gesetz reinschreiben muss man das jedenfalls nicht. Also von daher ist diese Regelung der Gefahrenabwehr gegen schwere Straftaten eine Fortschreibung geltenden Rechts. Wir sehen uns schon in zwei Wochen hier wieder. Dann können wir die nämlich in letzter Lesung beschließen, weil wir damit schon im Ausschuss gewesen sind. [Niklas Schrader (LINKE): Können wir nochmal drüber reden!] – Von mir aus ohne Rederunde, würde ich ausdrücklich vorschlagen! – Tatsächliche inhaltliche Änderungen im Gefahrenabwehrrecht in Berlin, die werden wir tatsächlich mit der großen ASOG-Novelle noch in diesem Jahr hier diskutieren, und das werden auch sehr ernsthafte Diskussionen sein, das ist ganz klar. Aber,
