Christoph Wapler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen Demokratien unter Druck geraten und Arbeitnehmerinnenrechte weltweit angegriffen werden, ist Bildung und Weiterbildung ein hohes demokratisches Gut. Die gesetzliche Bildungszeit fördert die politische Bildung, stärkt durch das Erlernen von neuen Fähigkeiten die Selbstwirksamkeit von Arbeitnehmerinnen, hilft, gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Und die Arbeitswelt verändert sich rasant. Digitalisierung, Fachkräftemangel, gesellschaftliche Umbrüche stellen uns alle vor neue Herausforderungen. In solcher Zeit ist lebenslanges Lernen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für jede Arbeitnehmerin, nicht nur für die Wirtschaft, auch für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb hat sich Deutschland schon 1974 in einem Übereinkommen der ILO völkerrechtlich verpflichtet, den Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub einzuführen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)] – Ja, da kann man klatschen. – Da Bildung Ländersache ist, haben die Bundesländer eigene Landesgesetze verabschiedet. Es gab inzwischen auch viele Gesetzesnovellen, mit dem Ziel, den Beschäftigten mehr Qualifizierung zu ermöglichen und auch, mit Weiterbildung den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Auch das Berliner Bildungszeitgesetz, das ja wir hier mit breiter Mehrheit beschlossen haben, gehört dazu. Wichtig ist: Die allermeisten Beschäftigten wollen Neues lernen, wollen sich persönlich und beruflich weiterentwickeln. Und sie haben auch ein Recht darauf. Die übergroße Mehrheit will Bildungszeit, aber nur ein ganz geringer Teil nimmt Bildungsurlaub auch tatsächlich in Anspruch. Und ja, warum nutzen nur wenige diese Angebote? – Weil sie ihre Urlaubsansprüche nicht kennen, weil sie nicht wissen, wie sie bei ihrem Arbeitgeber Bildungszeit beantragen und weil sie Nachteile im Betrieb befürchten. Deshalb: Ja, gegen diese geringe Quote müssen wir etwas tun. Wir müssen mehr Information und Transparenz schaffen. Der Antrag der Linksfraktion geht da in die richtige Richtung. Eine gesetzliche Hinweispflicht der Arbeitgeberinnen gegenüber ihren Beschäftigten ist eine gute Idee. Sie ist ein wichtiger Schritt, um das Recht der Arbeitnehmerinnen auf Weiterbildung zu stärken. Insofern schafft die angedachte Regelung tatsächlich Transparenz und gibt Beschäftigten auch Sicherheit, wenn sie von ihren Unternehmen gesondert und ausdrücklich über ihre Ansprüche unterrichtet werden. Für die Betriebe ist das tatsächlich ein geringer Aufwand, für die Arbeitnehmerinnen aber ein wichtiges Zeichen, dass ihre Bildungszeit erwünscht ist. Jetzt sieht der Antrag bei Nichterfüllen der Hinweispflicht nicht etwa ein Bußgeld vor, sondern die Anrechnung der entfallenen Bildungszeit auf das nächste Jahr. Ob das jetzt wirklich eine effektive Sanktion ist, kann Mensch infrage stellen. Klar ist aber, dass die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen nicht verfallen sollen, sondern natürlich dann auf das nächste Jahr übertragen werden sollen. Das reicht alles nicht. Es werden noch viel mehr Schritte notwendig sein, damit die Arbeitgeberinnen die Weiterbildung ihrer Beschäftigten besser unterstützen. Es gibt ja jetzt schon die Pflichtinformation; da sind auch die wesentlichen zum Anspruch auf Fortbildung, die mit dem Arbeitgeber vereinbarten, mitenthalten. Das zeigt, das reicht alles noch nicht, und dass es noch viel zu tun gibt, um den Stellenwert der gesetzlichen Bildungszeit und der Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen zu erhöhen. Lassen Sie uns auf diesem Weg weitergehen. Ich habe das jetzt auch von Ihrer Seite so verstanden, dass Sie diesen Weg gehen wollen. Dann bitte ich Sie auch, diesem Antrag zuzustimmen. Wir werden das tun. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
