parlament-berlin.de ↗

Ute Bonde

13.03.2025 Sitzungen 19/63

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kurt! Der Senat sieht die Gesetzgebungskompetenz, die er jetzt aktuell ausschöpft, das heißt auf den öffentlichen Flächen Kleingartensicherung durchzuführen und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlin zu sichern, deren Kleingärten sich auf öffentlichen Flächen befinden. Eine Gesetzgebungskompetenz für die privaten Flächen sieht der Berliner Senat nicht. Insofern beschränkt sich das Kleingartenflächensicherungsgesetz des Berliner Senats auf die öffentlichen Flächen.

Alle Reden von Ute Bonde Protokoll ↗