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Christian Gaebler

13.03.2025 Sitzungen 19/63

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Die Berliner Wohnraumförderung für Genossenschaften ist im bundesweiten Vergleich einzigartig. Mithilfe der genannten Richtlinie, den Verwaltungsvorschriften für die Förderung des genossenschaftlichen Wohnens, unterstützt das Land Berlin Genossenschaften beim Bau und Bestandserwerb. Beim Neubau erfolgt die Förderung über die Maßnahmen der Wohnungsbauförderbestimmungen 2023 hinaus mit Ergänzungsdarlehen als Ersatz für Eigenkapital. Somit können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Auch der Bestandserwerb wird mit Förderdarlehen von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Um auch WBS-berechtigten Privathaushalten den Zugang zu genossenschaftlichem Wohnen zu ermöglichen, wird außerdem der Anteilserwerb auch mit Darlehen gefördert, um breiten Teilen der Bevölkerung den Zugang zu Genossenschaften zu ermöglichen. Die Genossenschaften wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt mit knapp 200 Millionen Euro einschließlich des jetzigen aktuellen Vorgangs gefördert. Wir gehen davon aus, dass wir das auch im Weiteren machen. Das ist immer eine Einzelfallprüfung, das will ich hier auch deutlich sagen, weil es natürlich darauf ankommt, wenn das Land Berlin Darlehen zu günstigen Bedingungen ausreicht, dass am Ende auch die Sicherheit besteht, dass zurückgezahlt werden kann. Dafür müssen dann bestimmte Bankkriterien erfüllt werden. Aber sowohl mein Haus als auch die IBB sind sehr bemüht, den Einzelfall genauer anzuschauen, um Dinge möglich zu machen. Das hat hier gerade beim Thema Kuchen Kaiser zu einem etwas längeren Vorgang geführt, am Ende aber zum Erfolg. Insofern glaube ich, dass wir auch ähnliche Objekte unterstützen können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

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