Lars Bocian
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Gegen die Bescheide des Probeunterrichts sind mehrere Eilanträge vor dem Bundesverwaltungsgericht eingegangen, die von diesem abgewiesen wurden. Ich frage den Senat: Wie beurteilt die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts?
