Marc Vallendar
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten ja nun in zweiter Lesung erneut die Anträge der Grünen und der Linken zur Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Ich hatte es auch schon in meiner ersten Rede gesagt und auch im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten: Mit Ihrer Lösung lösen Sie gar nichts, denn Sie wollen einfach die Absätze komplett streichen. Es ist auch eine irrige Auffassung, wenn Sie sagen, dass das Bundesverfassungsgericht generell die Möglichkeit eines Neutralitätsgesetzes oder die Zulässigkeit von Einschränkungen beim Tragen religiöser Symbole im Bereich der Schule ausgeschlossen hätte. Weder das Bundesverfassungsgericht noch das Arbeitsgericht haben in ihren Entscheidungen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen in Gänze verworfen, sondern nur in der konkreten Ausgestaltung. Von einer äußeren religiösen Bekundung einer Lehrkraft darf nach dem Bundesverfassungsgericht eben nicht nur eine abstrakte, sondern muss eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen, um ein Verbot zu rechtfertigen, so jedenfalls der Leitsatz im Urteil. Mit der Religionsfreiheit ist es so – es wurde eben schon angesprochen –: Es gibt einmal die Religionsfreiheit der Lehrerin, die abzuwägen ist. So ist es natürlich kein Problem, wenn die Lehrerin innerhalb des Kollegiums das Kopftuch trägt, aber wenn sie gegenüber den Schülern auftritt, kann das eben im Einzelfall ein Problem sein, denn die Schüler – und das wurde hier auch schon angesprochen – unterliegen natürlich der negativen Religionsfreiheit, das heißt, dass man auch das Recht hat, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen oder danach zu leben. Und das umfasst eben auch, dass man als Schüler, welcher sich in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zu einer Lehrkraft befindet, nicht durch religiöse Bekundungen der Lehrkraft überwältigt oder zu einem bestimmten religiösen Verhalten angeleitet wird. [Beifall bei der AfD] Und das religiöse Kopftuch ist eben in seiner Art nicht nur immer alleine ein religiöses Bekenntnis, sondern auch ein politisches, ja, es ist oft Ausdruck des politischen Islam. Frauen, die es nicht tragen, werden im Islam als unsittlich betrachtet. Zunächst und zuerst an dieser Stelle wird den Musliminnen insgesamt durch das Kopftuch das Erfordernis eines sittsamen und schamhaften, auf Koketterie und unnötige sexuelle Aufreizung der Männer verzichtenden Betragens vor Augen geführt. Wenn Sie mich persönlich fragen: Das Mittelalter lässt grüßen. [Beifall bei der AfD] Aber daneben geht es beim Tragen des Kopftuchs auch um ein politisches Statement. Es geht um den Erhalt der islamischen Identität im Westen. Eines dieser Symbole ist das Kopftuch, um sich von den anderen zu unterscheiden. Es gibt hier eine Dialektik, und zwar dazwischen, dass das Unsichtbare sichtbar wird. Ich bin unsichtbar dadurch, dass ich kein Kopftuch trage, aber dadurch, dass ich ein Kopftuch trage, bin ich da. Ich zwinge mich auf, ich werde wahrgenommen. Aber gerade dieses Aufzwingen der eigenen Wahrnehmbarkeit kollidiert mit dem Schutzauftrag des Staates und dem Überwältigungsverbot gegenüber den Schülern. Deswegen ist es eben nicht so einfach, wie Sie sagen, dass religiöse Symbole jeglicher Art für Lehrkräfte im Schulunterricht unproblematisch sind. Es wurde vom Kollegen Rauchfuß richtig angesprochen. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass es eine Gefahr gibt, dass sich gewisse Leitbilder durchsetzen, auch religiöse Leitbilder, und wir dann nämlich irgendwann eine religiöse Leitkultur des Islams hier vorfinden. Diese Problematik kennen vor allen Dingen diejenigen, die sich mit der Türkei und mit Atatürk beschäftigt haben. Sie wissen, dass, wenn Sie einmal ein Kopftuch an staatlichen Stellen erlauben, es am Ende alle tragen müssen. Dieses Tor wollen wir nicht aufstoßen, und deswegen sind wir dafür, dass es eine verfassungskonforme Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes gibt, die die Neutralität des Staates weiterhin wahrt. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
