Sven Rissmann
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Kahlefeld! Heute ist der 27. Februar, die Bundestagswahlen sind vier Tage vorbei, vollkommen unnötig, bei einem solchen Thema eine Wahlkampfrede offenbar nachholen zu wollen [Elif Eralp (LINKE): Oh ey! Wenn es keine Argumente mehr gibt, heißt es immer gleich „Wahlkampfrede“! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)] – Sind Sie fertig? – Ich warte, bis etwas Gehaltvolles von Ihnen kommt, aber da warte ich unterdessen seit einigen Jahren drauf. Na gut! Es ist ja an sich gut, dass man dieses Thema nicht vor zwei Wochen zum Aufruf gebracht hat, als wir uns noch im förmlichen Wahlkampf befunden haben, weil dieses Thema nämlich viel zu wichtig ist, und vor allem: Es geht um religiöse Gefühle von Menschen, es geht um Glauben. Gerade deswegen erfordert es in besonderer Weise, dass wir das Thema mit Respekt und mit Achtung und insbesondere mit Sachlichkeit versuchen zu behandeln und möglichst gemeinsam eine Lösung finden, die alle denkbaren Gesichtspunkte bei der Beantwortung der Fragestellung, wie wir mit dem Neutralitätsgesetz in Berlin umgehen, berücksichtigt. Für mich ist dabei immer der Ausgangspunkt die Aufklärung. Hier in Berlin darf man das vielleicht auch noch sagen mit Friedrich dem Großen, der sagte: „Die Toleranz in der Gesellschaft muß jedem Bürger die Freiheit sichern zu glauben, was er will.“ Und damit hat er, glaube ich, auf den Punkt gebracht, worum es uns natürlich gehen muss, auf der einen Seite. Denken Sie vielleicht auch an Nathan den Weisen von Lessing und die Ringparabel. Das sind doch Gedanken, die uns gemeinsam verpflichten sollten. Endlich war es dann 1949 soweit, dass das Grundgesetz es geschafft hat, diese Ansprüche an die Regelung des Lebens von Menschen untereinander in unserer Gesellschaft verbindlich zu kodifizieren. Konkret heißt das, ableitend aus dem, was das Grundgesetz aufgibt, dass wir diese Frage vernünftig abwägen müssen, praktische Konkordanz verschiedener Interessen zum Ausgleich bringen müssen. Das ist freilich auf der einen Seite die Religionsfreiheit des Grundrechtsträgers im öffentlichen Dienst. Auf der anderen Seite stehen genauso zu beachtende Aspekte, nämlich die negative Religionsfreiheit anderer, auch die Errungenschaft staatlicher Neutralität, die genauso zur Aufklärung gehört, auch das Mäßigungsgebot von Amtswaltern im öffentlichen Dienst und freilich natürlich konkret auch die Sicherstellung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages. Ihrer Initiative fehlt das vollends, denn so einfach ist das eben nicht, zwei Paragrafen wegzustreichen, um damit dem von Ihnen unterstellten Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dieses Neutralitätsgesetz hier in Berlin in dieser Form dieser Abwägung, die ich eben nur skizzieren konnte, nicht gerecht wird. Damit ist zu handeln, auch wenn, anders als Sie es darstellen, Frau Dr. Kahlefeld, die Vorschriften natürlich verfassungskonform anwendbar sind und die auch verfassungskonform angewendet werden. Das heißt, wir haben nicht den Zustand einer Verfassungswidrigkeit, die irgendeinen Alarmismus oder irgendeine Hektik erfordern würden, wie Sie es dargestellt haben. Stattdessen hat die Koalition das freilich in den Blick genommen, und der Senat handelt. Seite 35 des Koalitionsvertrages – Zitat –: „Das Neutralitätsgesetz passen wir gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an.“ [Elif Eralp (LINKE): Wann denn?] Da Sie das im Zweifel gelassen haben, Frau Dr. Kahlefeld: Der Senat arbeitet seit März 2023 in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe daran, genau das Gesetz unter den von mir grob skizzierten Maßstäben anzupassen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist natürlich genauso involviert wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, SenASGIVA ist beteiligt, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherstutz, die Senatsverwaltung für Finanzen und auch die Senatskanzlei. Allein das zeigt schon die Bedeutung der Angelegenheit, die der Senat diesem Thema beimisst. Das zeigt im Übrigen auch, dass alle Gesichtspunkte zusammengetragen und einbezogen werden. Freilich ist doch das Ergebnis dieser ressortübergreifenden Arbeitsgemeinschaft abzuwarten, und es bedarf Ihres Anliegens hier an dieser Stelle gar nicht. Wir sehen uns wieder, wenn die Arbeitsgemeinschaft und damit der Senat ihren Gesetzentwurf dazu vorlegen werden. – Vielen Dank!
