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Kristian Ronneburg

LINKE 27.02.2025 Sitzungen 19/62

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich bereits im Mobilitätsausschuss angekündigt habe, unterstützt die Linksfraktion den Antrag von SPD und CDU zum Berliner Taxigewerbe vollumfänglich. Die Koalition musste dazu im vergangenen Jahr einige Diskussionen führen, auch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten nach innen hin. Wir sind jedenfalls der SPD-Fraktion und Tino Schopf sehr dankbar, dass sie da so unermüdlich drangeblieben sind, sodass das Abgeordnetenhaus heute diesen umfangreichen Antrag zur Existenz des Taxigewerbes beschließen kann. Dazu zählt – das wurde schon von den Vorrednern aufgezählt – vor allem erst mal die volle Aufmerksamkeit auf die Stärkung des LABO. Das LABO muss weiter neu aufgestellt werden. Wir sind schon gespannt auf das Gutachten des Senats dazu. Es ist noch ein Weg zu gehen, aber die Koalition hat bereits Pflöcke eingerammt; das haben die Rednerinnen noch mal unterstrichen. Von der Arbeit konnten wir uns auch schon im Ausschuss im Rahmen von zwei Anhörungen einen Eindruck verschaffen. Frau Dreher als Direktorin des LABO möchte ich an dieser Stelle Danke sagen: Dass zwei Drittel der illegalen Mietwagen vom Markt genommen werden konnten, das ist zweifellos ein Erfolg. – Mit viel Ausdauer und natürlich auch mit den nötigen Ressourcen, Arbeitsabläufen, Strukturen, Kontrollen, Prüfungen müssen wir es schaffen, die kriminellen Auswüchse im Berliner Mietwagengewerbe zurückzudrängen und zu beenden. Dass es dort offenkundige Missstände, kriminelle Aktivitäten gibt, das ist spätestens im letzten Jahr allen helle geworden. Ich komme zu einem Punkt, den wir jedoch nicht so stehen lassen können. Die Koalition fordert in dem Antrag, dass die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz „geprüft und im Falle offensichtlicher Wettbewerbsverzerrungen oder einer Störung des öffentlichen Verkehrsinteresses ergriffen werden“ soll. Nach den Ankündigungen von politischer Seite zur Notwendigkeit von Mindestpreisen für Mietwagen und der Bestätigung durch die entsprechende Rechtsexpertise, die wir im Ausschuss gehört haben, ist diese Formulierung der Koalition zu schwach und zu vorsichtig. [Beifall bei der LINKEN] Wir sollten nicht noch weitere Jahre prüfen, sondern handeln. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist leider von der Koalition im Ausschuss abgelehnt worden. Wir stellen ihn heute im Plenum noch einmal zur Abstimmung, denn das Ergebnis unserer Anhörung war doch klar. Der Senat ist im Übrigen auch richtig gerüstet. Mir kann niemand glaubhaft machen, dass wir hier noch nicht genügend Rechtsexpertise, mittlerweile seit Jahren, angesammelt hätten; dann hätte der Senat einiges falsch gemacht. Wie gesagt, dass die Einführung von Mindestpreisen geprüft wird, ist keine Neuigkeit, das ist seit Jahren der Fall. Deswegen beantragen wir noch einmal Folgendes – lassen Sie mich kurz den Beschlusstext unseres Änderungsantrags noch einmal hier zitieren im Plenum! Wir möchten folgenden Absatz einfügen: „Die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll zeitnah geprüft und – ggf. auch präventiv – bereits bei hinreichendem Verdacht, dass ansonsten eine Gefährdung öffentlicher Verkehrsinteressen bestünde, umgesetzt werden.“ Ich will noch mal erläutern, warum. Es hat einen konkreten Hintergrund: Das ist das Urteil aus Leipzig vom 15. November 2024, in dem festgestellt worden ist: Die Einführung von Mindestpreisen ist auch präventiv möglich. Es reiche eine „nachvollziehbare Tatsachenbasis“, dass „ohne … Tätigwerden mit einiger Sicherheit eine Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen“ eintreten würde. – Das war jetzt ein Zitat aus dem Urteil. Wettbewerbsverzerrungen oder eine Schädigung des Taxigewerbes müssen also nicht schon eingetreten und nachgewiesen sein. Aber im Ergebnis der Anhörung wissen wir auch und können feststellen: Wenn es durch den Markteintritt von Uber und Co Wettbewerbsverzerrungen und eine Schädigung des Taxigewerbes gegeben hat, dann in Berlin; das ist offensichtlich. [Beifall bei der LINKEN] Ich stelle also fest: Wir haben die Anzuhörenden angehört; es ist bestätigt worden. Es ist unsere Verantwortung, Mindestpreise einzuführen, um diesen Unterbietungswettbewerb gegenüber dem Taxi, das Teil der Daseinsvorsorge ist, zu verhindern. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Es hat eine Betriebspflicht, eine Beförderungspflicht, eine Tarifpflicht. Das muss man immer wieder in Erinnerung rufen, ja, bei jeder Debatte, finde ich; das gehört dazu. Wir haben auch das neue Personenbeförderungsgesetz und da alle Möglichkeiten. Es ist nicht eine Frage des Ob, sondern des Wie. Das hat Herr Kollar, Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, in unserer Anhörung auch so fest festgestellt. Deswegen – Fazit –: Zu der Zulässigkeit und Höhe von Mindestpreisen liegt eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vor. Mindestpreise können eingeführt werden. Über die Höhe besteht ein Streit. Festpreise und ein Tarifkorridor für das Taxigewerbe reichen als Maßnahmen zum Schutz nicht aus. Der Senat muss also von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, Mindestpreise einzuführen. Daher, liebe Koalition, stimmen Sie bitte auch unserem Änderungsantrag zu! Erteilen Sie dem Senat und der Verkehrssenatorin direkt den Auftrag, Mindestpreise für Mietwagen zu verfügen! Diese Koalition –

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