Marianne Burkert-Eulitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Pacta sunt servanda. Dies forderte Herr Trefzer von der AfD im letzten Wissenschaftsausschuss. Das gilt auch für Gesetzesanträge der AfD. Der hier vorliegende Gesetzentwurf, auf den ersten Blick harmlos wirkend, ist nicht nur inhaltlich ein Rückschritt in die Steinzeit. Er verletzt internationale Vereinbarungen, europäisches Recht, deutsches und Berliner Verfassungsrecht. Und ich erkläre Ihnen, warum. Internationale Vereinbarungen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben und in innerdeutsches Recht ratifiziert wurden, binden auch den Berliner Gesetzgeber, also auch die AfD. Nicht nur in der Begründung des AfD-Gesetzesentwurfs, sondern auch in den Einzelregelungen will die AfD eine Abkehr von der inklusiven Berliner Schule, wie es dem menschenverachtenden Wahlprogramm der rechtsextremen Partei entspricht. Die AfD will eine Sonderbeschulung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, wenn sie nach den Definitionen der AfD den Regelschulen nicht zumutbar sind. Zum nächsten Schritt sogenannter Minderwertigkeit, wie Sie es von Ihren geistigen Vordenkern übernehmen, fehlt es nicht viel. Der kommt sicherlich bald. Die AfD erkennt den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention den Status von Menschenrechten ab. Das steht in ihrem Antrag. [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Sie verhetzt offensiv den Grundsatz der Inklusion als ideologischen Kampfbegriff. Keine ernst zu nehmende wissenschaftliche Perspektive, weder rechtswissenschaftlich noch bildungswissenschaftlich, teilt die Auffassung der AfD. Die AfD-Fraktion versucht mit unzähligen Fußnoten ihre Ideologie wissenschaftlich zu belegen. Schauen wir uns Ihre Fußnoten an Die sind zum größten Teil aus den Jahren 2010 bis 2014, die jüngste Fußnote ist aus 2017. Sie zitieren also eine Diskussion von vor 15 Jahren. In dieser Zeit herrschte tatsächlich einige Aufregung nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen notwendigen Änderungen. Auf eine ideologische und von Ängsten getriebene überkommene Debatte von anno Dutt hin braucht es aber keinen Gesetzesentwurf. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD) und Dr. Maja Lasić (SPD)] Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention, die die Rechte auf Teilhabe und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen festlegen, binden das Land Berlin als Teil der Bundesrepublik Deutschland. 2006 hat die UNO-Generalversammlung die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, 2008 ist sie in Kraft getreten. Beigetreten sind 160 Länder, auch Deutschland und die EU. Sie ist ratifiziert, sie bindet also Deutschland auch europarechtlich. Die Rechte aus den Konventionen leiten sich aus den allgemeinen Menschenrechten ab und sind daher Menschenrechte. [Zuruf von Tommy Tabor (AfD)] Das Land Berlin ist aus dem Grundsatz der Bundestreue und dem Lindauer Abkommen von 1957 an die Umsetzung internationaler Abkommen gebunden. Die AfD streitet dies hier ab. Aus Unwahrheiten werden keine Wahrheiten, nur weil Sie in Ihrer Menschenverachtung dies so wollen. Inklusion ist selbstverständlich auch kein ideologischer Kampfbegriff. Sie ist ganz schlicht das Recht auf Teilhabe an der Gemeinschaft. Nicht mehr und nicht weniger. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ihr Kern ist die Beachtung der Menschenwürde, wobei wir dann auch schon im Grundgesetz in Artikel 1 sind. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Am 15. November 1994 wurde in Artikel 3 aufgenommen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Bildung aus Artikel 7 für alle Kinder und Jugendlichen bestätigt. Der Gesetzentwurf der AfD hätte vor keinem Gericht Bestand, weil es verfassungs- und völkerrechtswidrig ist. Zustimmen wird von den demokratischen Parteien hier niemand. Was wir dringend tun müssen, ist, über die Rückschritte bei der inklusiven Beschulung, die die CDU-Bildungssenatorin geht, zu sprechen und diese zu stoppen, unter anderem bei den Zumessungsrichtlinien und den Ressourcenverschiebungen zulasten der inklusiv arbeitenden Schulen. Sie werden das im Bereich des Bundesteilhabegesetzes und SGB VIII trotzdem zahlen müssen, weil alles, was der Schulbereich nicht zur Verfügung stellt, teuer über individuelle Rechtsansprüche finanziert werden muss. Im Zweifel werden das die Gerichte klären; das hat Kollege Düsterhöft neulich auch schon richtig erklärt. Es ist aber die Aufgabe der Koalition, für die Einhaltung des Rechts auf inklusive Bildung unserer Kinder zu sorgen. Tun Sie es! – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
