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Rolf Wiedenhaupt

AfD 30.01.2025 Sitzungen 19/60

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zum Antrag der Linken zum Fahrradleasing für Beschäftigte des Landes Berlin. [Zurufe von der LINKEN] Ja, es ist gut, dass immer mehr Menschen den Weg zur Arbeit, zur Hochschule oder zur Schule mit dem Fahrrad zurücklegen. Wir begrüßen das ausdrücklich und setzen uns dafür ein, dass das auch noch für die Menschen in Außenbezirken und die Pendler erleichtert wird, indem die Mitnahmemöglichkeit in Bussen und Bahnen erleichtert wird, denn es ist auch wichtig, dass Fahrradfahrer längere Wege zurücklegen können. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Wir müssen uns auch stärker mit der Frage beschäftigen, wie wir Fahrradfahrern am Arbeitsplatz helfen können, was beispielsweise die Umkleidefrage angeht. Der hier gemachte Vorschlag, die Beschäftigten des Landes Berlin bei der Anschaffung eines Fahrrads durch die Leasingmöglichkeit als Entgeltumwandlung finanziell zu unterstützen, ist ein interessanter Weg, der aber eine Menge Stolpersteine hat. Er ist durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst am 9. Dezember bereitet und in § 19b niedergelegt worden. Es könnte dadurch eine Attraktivitätssteigerung des Arbeitgebers Land Berlin geben. Es wäre wahrscheinlich kostenneutral und die Risiken bei Kündigung könnten rechtlich ausgeschlossen werden. Trotzdem gibt es eine Menge von offenen Fragen. Bisher hat Berlin nicht den Weg freigemacht wie andere Bundesländer und eine vergleichbare Regelung in die Besoldungsgesetze aufgenommen, um auch Beamten diese Möglichkeit zu geben. Dies halten wir für eine Ungleichbehandlung und für nicht fair. Die TV-L-Regelung gilt auch nicht für Auszubildende, Dualstudierende oder Praktikanten. Die Rückgaberisiken beim Ablauf des Leasingvertrags müssen geklärt werden. Die Problematiken bei der gegebenenfalls einhergehenden Verringerung der Rentenansprüche müssen vorher auch mit den Arbeitnehmervertretungen abgesprochen werden. Die Abwägung des Leasings per Gehaltsumwandlung oder durch Gehaltsextras sind in dem Antrag gar nicht angesprochen worden. Die Problematik beim Diebstahl des Leasingfahrzeuges, die Frage der Gleichbehandlung mit Mitarbeitern, die ein anderes Fortbewegungsmittel bevorzugen, beispielsweise einen E-Roller – – Und insbesondere haben die bisherigen Beispiele in anderen Bundesländern gezeigt, dass oft die Geschäftsmodelle so überteuert sind, weil der von der öffentlichen Hand auserkorene Dienstleister ein Geschäftsmodell verfolgt, das im Endeffekt dem einzelnen Arbeitnehmer gar keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr gibt. Deshalb sind wir gespannt auf die Ausschussberatung. Wir haben eine Menge Punkte. Wir stehen dem Antrag grundsätzlich nicht negativ gegenüber, aber zurzeit jedenfalls ist er so auch nicht entscheidungsreif. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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