Catrin Wahlen
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Wir sprechen über den Sonderfahrdienst, den Menschen mit Behinderungen, Menschen, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen oder deren Wohnort oder ihr Ziel nicht barrierefrei ist, nutzen können. Der Antrag will zuerst einmal ganz technisch das Leben dieser Menschen einfacher und einen Tick besser machen. Die bisher gestaffelten Eigenanteile für die Fahrten mit dem Sonderfahrdienst sollen entfallen und damit eine finanzielle Gleichstellung mit Menschen mit Behinderungen herstellen, die den ÖPNV mit dem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H nutzen. Gleichzeitig werden damit die §§ 4, 5 und 12 des Landesgleichberechtigungsgesetzes weiter umgesetzt. Ähnliches soll beim Taxi geschehen. Wer eine Teilnahmeberechtigung zum Sonderfahrdienst hat und in der Lage ist, ein Taxi zu nutzen, kann das Taxikonto in Anspruch nehmen. Mit Taxikonto können momentan, das wurde schon gesagt, für 125 Euro monatlich die Kosten erstattet werden. Dieser Beitrag soll laut diesem Antrag auf 150 Euro erhöht werden. Diese Verordnung wurde zuletzt im Jahr 2005 geändert – vor 20 Jahren. Manche erinnern sich vielleicht noch an so Kleinigkeiten wie Kostensteigerung, Inflation und so weiter. Wenn Sie im Jahr 2005 für 125 Euro eine Strecke mit einem Taxi am Stück gefahren sind, dann waren das 80,7 Kilometer. In diesem Jahr sind es gerade mal 57,4 Kilometer, das heißt 23 Kilometer weniger Teilhabe und 23 Kilometer weniger Inklusion. – So viel zum Technischen oder zum Menschlichen. Vier Jahre, nachdem die Verordnung, über die wir heute sprechen, zuletzt angefasst wurde, hat Deutschland die UN-BRK ratifiziert – die Konvention, für die alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus und auch im Behindertenparlament nach Umsetzung verlangen. Das heißt, Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen. Das heißt nicht, wir machen eine Deckelung, und wir machen dies und jenes und ganz krasse Bürokratie. Denn wir haben hier eine Person, die ein Mobilitätsbedürfnis hat, ein Recht darauf hat, aber zwei Anträge und zwei Bezahllogiken. Das ist nicht im Sinne der UN-BRK. Es ist auch nicht im Sinne der Verwaltungsreform. Bitte lassen Sie mich am Ende meine sehr geschätzte Kollegin Stephanie Aeffner zitieren, die leider kürzlich verstorben ist: „Gerade … Menschen … mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Mobilität für alle gehört zur Daseinsvorsorge und muss allen Menschen Teilhabe garantieren.“ Ich bitte daher auch im Namen meiner Fraktion um die Zustimmung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
