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Roman Simon

CDU 30.01.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag auf Änderung des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes. Das Berliner Kinderschutzgesetz soll im § 9 um einen zweiten Absatz ergänzt werden: Das Land Berlin solle sicherstellen, dass weder verstärkter Drogenkonsum noch Straßenprostitution in der Nähe von Kindern stattfinden. Das Ganze soll mit der Polizei und mit Bußgeldern durchgesetzt werden, so die antragstellende Fraktion. Der CDU ist wichtig, dass wir dann Gesetze verabschieden und damit im Regelfall die Regelungsdichte erhöhen und dann der Staat Aufgaben übernimmt, wenn dies notwendig und sinnvoll ist. Staatliches Handeln sollte erforderlich sein. Wir haben auf allen staatlichen Ebenen eine Vielzahl von kinder- und jugendschützenden Vorschriften. Ich bin froh und dankbar dafür, dass das so ist. Zum Beispiel haben wir den § 184g Strafgesetzbuch. In diesem findet sich die Regelung, dass Prostitution in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter 18 Jahren bestimmt ist, strafbar ist. Das ist richtig so. Wir wollen und wir brauchen Kinder- und Jugendschutz. Wenn aber etwas durch ein Gesetz schon strafbewehrt ist, braucht man dann noch ein weiteres Gesetz, um etwas mit einem Bußgeld belegen zu können? – Ich habe da meine Zweifel, denn wieso sollte jemand, der eine Freiheits- oder Geldstrafe durch sein Handeln in Kauf nimmt, durch ein Bußgeld abgeschreckt werden? Wir haben Menschen in der Stadt, die krank sind, die süchtig sind, die drogensüchtig sind. In Großstädten, auch in Berlin, haben wir auch prozentual mehr solche Menschen als in anderen Gegenden Deutschlands. Solche Menschen leiden zum Teil unter Wahnvorstellungen oder unter großen Entzugserscheinungen bis zum nächsten Schuss. Für den Fall, dass so etwas vorkommt, meine ich, dass die Drogensüchtigen sich sicherlich nicht absichtlich in der Nähe von Kindern einen Schuss setzen. Sie sind zum Teil nicht mehr in der Lage, ihren Konsum und ihre Abhängigkeit zu steuern. Im Regelfall werden sie aber versuchen, ungestört Drogen zu konsumieren. In der Nähe von Kindern sind oft auch viele andere Menschen: Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialpädagogen und so weiter. Die Nähe vieler Menschen suchen Drogenabhängige nicht. Es gibt in Berlin Straßensozialarbeit und mobile Jugendsozialarbeit, das ist auch gut so, und es gibt die wichtigen gesetzlichen Vorschriften des Kinder- und Jugendschutzes, die ich zum Teil erwähnt habe. Es gibt auch restriktive Maßnahmen der Polizei, auch ganz richtig und wichtig. Das wollen wir auch so. Aber die Szene ist mobil, was auch sonst? Wenn am Ort A ein Polizeieinsatz läuft, wird die Drogenszene Ort B aufsuchen. Selbstverständlich laufen auch heute schon Polizeieinsätze an Orten, an denen sich die Drogenszene aufhält. Natürlich ist das aus Sicht der CDU richtig so. Wir wollen das so. Wir meinen, dass präventive und repressive Maßnahmen richtig sind. Was aber bringt es, wenn etwas, das schon passiert, in ein Gesetz geschrieben wird, und zwar so weitgehend, dass man außerhalb der Berliner Wälder und sonstigen Naherholungsgebiete fast zu einem flächendeckenden Polizeieinsatz kommen müsste? Wir haben in Berlin mehr als 800 Schulen, wir haben mehr als 2 800 Kindergärten, wir haben mehr als 700 Kindertagespflegestellen, und wir haben mehr als 1 800 Spielplätze, mal ganz abgesehen von den Jungendfreizeiteinrichtungen, die es ja auch gibt und die richtig und wichtig sind. Wenn man das alles addiert, kommt man auf über 6 000 Einrichtungen. Stellen Sie sich vor, da steht überall den ganzen Tag eine Doppelstreife der Polizei davor. Das kann man so machen, aber man muss sich doch mal fragen: Was wollen Sie mit Ihrer Gesetzesänderung erreichen? – Wollen Sie erreichen, dass die Berliner Polizei Kriminalität, die nicht den Bereich Drogen und Prostitution betrifft, nicht mehr bekämpft? – Das kommt für mich und die CDU-Fraktion nicht infrage. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)]

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