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Rolf Wiedenhaupt

AfD 30.01.2025 Sitzungen 19/60

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum zweiten Mal über einen Gesetzesentwurf, der das Laufbahnrecht in Berlin umfassend reformieren soll. Wie ich schon gesagt habe, ist das notwendig, denn seit 2011 ist nichts mehr in diesem Umfang gemacht worden, obwohl sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert haben: der demografische Wandel, die vielen Beschäftigten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen werden, große Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst zu bekommen, und der Anpassungsbedarf an veränderte Anforderungen, zum Beispiel bei der Durchlässigkeit von Laufbahnen. Wir müssen also, und darin, denke ich, stimmen wir alle überein, eine flexiblere Personalentwicklung fördern, und wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit Berlins als öffentlicher Auftraggeber gegenüber der Privatwirtschaft stärken. Dazu gehört für uns eine Optimierung der Beförderungs- und Einstellungspraxis. Wir benötigen verkürzte und vor allem effizientere Verfahren. Die Frage ist nur, ob der vorliegende Entwurf dies alles dann auch so widerspiegelt und darstellt. Der Entwurf will eine Vereinfachung von Laufbahnvorschriften, die Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation in bestimmten Bereichen absenken. Das sehen wir kritisch, denn gerade der öffentliche Dienst braucht diese hohe Leistungsfähigkeit und diese hohe Qualifikation, um seinen Aufgaben nachzukommen. Deshalb werden wir das auch in den Ausschussberatungen noch mal sehr kritisch angehen. Zweitens: In diesem Antrag wird ein Fokus darauf gelegt, dass die Personalgewinnung möglichst auch durch den direkten Eingang in höheren Positionen von Mitarbeitern in privatwirtschaftlichen Betrieben zur öffentlichen Hand ermöglicht werden soll. – Herr Kollege Rauchfuß! Sie haben hier gesagt, wir denken da an kaiserliche Zeiten. – Nein, das denken wir nicht, aber wir denken schon, dass sehr oft eine formal gleiche Qualifikation im privaten Bereich nicht unbedingt dem entspricht, was wir im öffentlichen Dienst brauchen. Ich freue mich, mit Ihnen noch weiter im Ausschuss darüber diskutieren zu können. Was der vorliegende Entwurf überhaupt nicht in der Weise behandelt, die wir gerne hätten, ist die Problematik der überbordenden Bürokratie und der ineffizienten Strukturen. Es wird zwar viel von Flexibilität gesprochen, doch die eigentlichen Herausforderungen, wie die übermäßige Belastung durch Bürokratie und die mangelnde Digitalisierung verringert werden können – das sind ja die Faktoren, die die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ständig nach hinten drängen, belasten und nicht schnell genug arbeiten lassen –, werden hier sehr wenig behandelt. Wir als AfD-Fraktion fordern eine klare, zukunftsorientierte Reform. Wir brauchen keine Flickschusterei, sondern ein Gesamtkonzept, und das muss die Grundsätze von Leistung, Gerechtigkeit und Transparenz beinhalten, eine echte Entbürokratisierung, die Verwaltung muss von unnötigen Vorschriften und internen Hürden befreit werden, wir müssen die Digitalisierung fördern. Und: Leistung statt Privilegien; Beförderung und Einstellung dürfen sich ausschließlich an der Leistung des Bewerbers orientieren. Was wir begrüßen, ist die Besserstellung der Mitarbeiter im Justizvollzugsdienst. Das ist schon lange notwendig gewesen, insofern hier ein guter Nachgang, dass wir es jetzt zumindest im Bereich dieser Reform schaffen werden. Aber wir sehen immer noch sehr viel Licht und Schatten auf beiden Seiten, freuen uns deshalb auf eine Ausschussberatung und werden dann auch klären, ob wir uns hier enthalten oder anschließen können. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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