Lars Rauchfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ganz gewichtiger Vorteil unserer inzwischen ja intensiven Beratung zu Personalthemen hier im Plenum ist, dass wir inzwischen hoffentlich alle verinnerlicht haben, wie wichtig die Modernisierung des Dienstrechts ist, um als Arbeitgeber Land Berlin attraktiv zu sein; das haben wir hier verschiedentlich betont. Deshalb machen wir als Koalition das Laufbahnrecht flexibler, um damit Menschen in der Verwaltung zu halten, ihnen Aufstiegsperspektiven zu bieten und natürlich auch, um neue Menschen, gerade auch mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung in anderen Bereichen für das Land Berlin zu gewinnen. Das ist gut und richtig und wichtig für eine moderne Verwaltung. Da wir dies mit einigen wenigen Ausnahmen fast alle verinnerlicht haben und die Koalition hier auch regelmäßig liefert, kann ich mich auf unseren Änderungsantrag aus der Beratung im Hauptausschuss konzentrieren, der seinerseits noch wichtige Punkte enthält. Vor die Klammer können wir, denke ich, alles ziehen, was gesetzgeberische Reparaturen sind. Wir hatten bereits gesetzliche Überleitungen der Leitungen unserer Justizvollzugsanstalten in eine höhere Besoldungsgruppe hier miteinander geregelt. Aus Gleichbehandlungsgründen soll das natürlich auch für diejenigen Leiterinnen und Leiter gelten, die ihr Amt erst im vergangenen Jahr 2024 angetreten haben. Das ist vor allen Dingen auch eine wichtige Wertschätzung für die Menschen, die diese wirklich schwierige und herausfordernde Aufgabe in unseren JVAs übernehmen. Wir halten uns damit, nebenbei gesagt, auch ganz vorbildlich an das Strucksche Gesetz, wonach ein Gesetz das Parlament anders verlässt, als es im Entwurf eingebracht wurde. Auch da sind wir also vorbildlich unterwegs. Ein paar Worte zur Flexibilisierung des Dienstrechts, denn wir haben mit unserem Änderungsantrag einen Kernsatz ergänzt, der darauf abzielt, die Stellenbesetzung im Zuge der Verbeamtung zu beschleunigen. Diesen Kernsatz des Änderungsantrags möchte ich Ihnen gern sinnerfassend einmal zerlegen, denn wir sagen: Eine Stellenausschreibung ist – Zitat – „nicht erforderlich, sofern Stellen mit Beamtinnen oder Beamten besetzt werden sollen, die aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung bereits als angestellte Dienstkräfte im … Berliner Landesdienst tätig sind und denen die Aufgaben der jeweiligen Stelle bereits vor der Begründung des Beamtenverhältnisses als angestellte Dienstkraft übertragen wurden“. – So der Wortlaut. – Wir erfüllen damit bei der Übernahme von Angestellten in das Beamtenverhältnis zwei wichtige Anforderungen: Erstens stellen wir nämlich sicher, dass die richtige Dienstkraft verbeamtet wird, also jene Angestellten, die bereits für das Land Berlin arbeiten und entsprechende Erfahrung im jeweiligen Aufgabenbereich haben. Damit bleiben wir auch bei dem Prinzip der Bestenauslese, will ich ausdrücklich betonen, da ja schon bei der Einstellung ins Angestelltenverhältnis diese Bestenauslese stattgefunden hat. [Beifall bei der SPD] Zweitens beschleunigen wir natürlich die Besetzung, was dem Land Berlin und der Verwaltung hilft, vor allem aber natürlich auch dem Menschen, der dann künftig bei uns verbeamtet ist. Das ist also gut für unsere Beschäftigten, es ist gut für die leistungsfähige Verwaltung und damit auch gut für alle Berlinerinnen und Berliner. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Wir haben dabei natürlich auch berücksichtigt, was der Landesrechnungshof denkt. Auch dem haben wir zugehört, und der Landesrechnungshof hat hier einen Änderungsbedarf an diesem Flaschenhals zur Verbeamtung gesehen, eine Beschleunigung befürwortet, und genau das machen wir mit unserem Änderungsantrag. Weitere Ausnahmen, will ich auch noch erwähnen, kann die für das Beamtenrecht zuständige Senatsverwaltung durch Verwaltungsvorschriften regeln. Ich will aber auch ausdrücklich betonen: Hier bleiben wir auf der klaren bisherigen Grundlage, die der Landespersonalausschuss mit seinen bisherigen Beschlüssen über allgemeine Ausnahmen von der Pflicht zur Stellenausschreibung bereits gelegt hat. Bei allen anderen weiteren denkbaren Ausnahmen bleibt es im Übrigen auch dabei, dass der Landespersonalausschuss entscheidet. Ich will noch einen Punkt aufgreifen. Weil es in der ersten Lesung von ganz rechts außen ein bisschen anklang, will ich den Punkt direkt selbst aufgreifen: Wir modernisieren das Dienst- und Laufbahnrecht. Was wir ganz ausdrücklich nicht machen, ist das Verramschen von Laufbahnperspektiven. Das haben Sie in der ersten Lesung so angedeutet, und ich will Ihnen mal deutlich mit auf den Weg geben: Andere hauptberufliche Tätigkeiten zum Beispiel können nur dann im Laufbahnrecht berücksichtigt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen nach Fachrichtung und Anforderung denen der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten der angestrebten Laufbahn entsprechen. Ich erwähne das deshalb so ausführlich, weil ich mich noch nicht damit abfinden mag, dass Ihnen von der AfD nicht begreiflich zu machen sein soll, dass eine moderne Verwaltung auch ein modernes Dienstrecht braucht. [Beifall bei der SPD] Dieses moderne Dienstrecht sieht nun mal anders aus als das Dienstrecht aus Kaisers Zeiten, an dem Sie von der AfD offenbar festhalten wollen; jedenfalls haben Sie das in den Beratungen bisher insinuiert. Ich wiederhole mich: Wenn wir zum Wohle der Berlinerinnen und Berliner in der Konkurrenz um die besten Köpfe mithalten wollen, dann müssen wir unseren Dienstkräften eine beamtenrechtliche Laufbahn- und Aufstiegsperspektive geben. Es ist schon angeklungen, wir reden hier über die Dienstrechtsreform I, mit der wir wichtige Weichen stellen. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, gerade auch für Teilzeitkräfte, wird deutlich verbessert. Modernes Dienstrecht muss eben auch die Lebensrealität der Menschen und neue Arbeitsmodelle entsprechend abbilden, und das tun wir hiermit. [Beifall bei der SPD]
