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Christian Gaebler

30.01.2025 Sitzungen 19/60

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Eralp! Als Juristin müssten Sie ja wissen, dass es da ziemlich komplexe Regelungen gibt, was Eigentumsschutz und Gemeinnutz angeht, und dass das immer sehr genau nachgewiesen werden muss. Die Hinderungsgründe sind ganz einfach, dass die Bezirke jeweils zu konkreten Maßnahmen auffordern müssen, anschließend hat der Eigentümer oder die Eigentümerin Zeit, eine entsprechende Umsetzung vorzunehmen, dann muss wieder geprüft werden, ob das wirklich umgesetzt worden ist, dann muss die nächste Aufforderung kommen. Genau deshalb haben wir gesagt, dass wir diese drei Beispiele nutzen wollen, um mal diese ganzen Schritte durchzugehen und uns im Zweifelsfall verklagen zu lassen, um dann rechtlich zu sehen, welche Schritte wirklich notwendig sind, welche man vielleicht auch vereinfacht gehen kann, und wo man gegebenenfalls rechtlich nachbessern muss, um dieses Treuhändermodell auch wirklich in der Praxis umsetzen zu können. Es gibt dabei keine finanziellen Hinderungsgründe. Wir sind mit den Bezirken in einem engen Austausch. Es steht mit der STADT UND LAND auch ein Treuhänder bereit. Die hat sich bereiterklärt, dort die Funktion zu übernehmen, wenn der entsprechende Vorlauf gegeben ist. Es ist aber ein komplexes Verfahren, und die Schritte müssen von den Bezirken unternommen werden. Wir unterstützen sie dabei nach Kräften, können aber die Aufgaben nicht für sie übernehmen.

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