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Ute Bonde

30.01.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kraft! Bei der Landsberger-Allee-Brücke wurde wie bei der Carolabrücke auch spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verwendet. Dennoch unterscheidet sich die Landsberger-Allee-Brücke ganz erheblich von der Carolabrücke, und zwar aus zwei Faktoren heraus, einerseits aus dem darüber hinaus noch verwendeten Material. Es wurde nämlich auch normaler Betonstahl als Bewehrung verbaut. Das ist das Erste, und das Zweite ist, dass auch das statische System bei der Brücke, sprich die Statik, eine andere ist. Genau diese Statik ist der maßgebliche Unterscheidungsfaktor, denn die Lastverteilung durch nebeneinanderliegende Fertigteile wird über die Fahrbahn verbunden, und damit kann eine Lastverteilung stattfinden, anders als bei der Carolabrücke. Gerne möchte ich noch dazu ausführen, welchen Bauwerksprüfungen die Brücken in Berlin unterzogen werden. Die Bauwerksprüfungen finden alle drei Jahre statt. Darüber hinaus findet dreimal im Jahr eine Begehung der Brücken statt. Hinsichtlich dieser spannungsrisskorrosionsgefährdeten Brücken ist 2019 eine jährliche Sonderprüfung eingeführt worden. Als Schlussfolgerung kann ich insofern festhalten, dass hinsichtlich der Landsberger-Allee-Brücke derzeit keine akuten Sicherheitsbedenken bestehen und keine Verkehrseinschränkungen geplant sind. Damit ist die Brücke durch die Statik und Lastverteilung wesentlich robuster als die Carolabrücke, aber natürlich wird es so sein, dass auch die Landsberger-Allee-Brücke durch einen Ersatzneubau ersetzt werden muss. – Vielen Dank!

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