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Rolf Wiedenhaupt

AfD 16.01.2025 Sitzungen 19/59

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf, der das Laufbahnrecht verändern soll. Es wird auch immens Zeit, denn die letzte Veränderung war 2011. Seitdem haben sich viele Herausforderungen völlig anders gestellt, und es sind neue Herausforderungen dazugekommen: Der demografische Wandel und die hohe Anzahl an Beschäftigten, die in den nächsten Monaten und Jahren in den Ruhestand treten werden; große Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu bekommen und vor allem auch zu halten; und der Anpassungsbedarf an veränderte Anforderungen, insbesondere bei der Durchlässigkeit zwischen Laufbahnen und der Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Deshalb ist es unstrittig, dass wir das Laufbahnrecht modernisieren sollten. Wir müssen eine flexiblere Personalentwicklung fördern, und wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit Berlins als öffentlicher Arbeitgeber gegenüber der Privatwirtschaft stärken. Dazu gehört für uns eine Optimierung der Beförderungs- und Einstellungspraxis. Wir benötigen verkürzte und vor allem effizientere Verfahren. Die Frage, die wir uns hier aber stellen müssen, lautet: Wird diese Gesetzesvorlage diesen Ansprüchen gerecht? – Die Antwort wirft aus unserer Sicht eine Reihe von Fragen auf. Der Entwurf will zur Vereinfachung von Laufbahnvorschriften vor allem die Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation in bestimmten Bereichen senken. [Zuruf von der AfD: Das kann ja wohl nicht wahr sein!] Diese Änderungen mögen auf den ersten Blick pragmatisch wirken, doch sie öffnen der Willkür Tür und Tor. Eine derartige Absenkung von Standards untergräbt nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, sondern es gefährdet direkt die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. [Beifall bei der AfD] Es wird ein Fokus auf Maßnahmen gelegt, die der Personalgewinnung dienen sollen, etwa durch die Möglichkeit der direkten Einstellung in höheren Positionen bei bestimmten Qualifikationen. Doch dieser Ansatz birgt die Gefahr, dass Erfahrung und Bewährung im öffentlichen Dienst zugunsten äußerer Qualifikationen verdrängt werden. Dies könnte das bewährte System der Bestenauslese im öffentlichen Dienst aushebeln und langfristig zu einer Konkurrenz zwischen internen und externen Bewerbern führen. Drittens: Der Entwurf geht an zentralen Problemen des öffentlichen Diensts vorbei: der überbordenden Bürokratie und der ineffizienten Strukturen. Es wird viel von Flexibilität gesprochen, doch die eigentlichen Herausforderungen, wie die übermäßige Belastung durch Bürokratie und die mangelnde Digitalisierung, bleiben unerwähnt. Unsere Fraktion, die AfD, fordert stattdessen klare zukunftsorientierte Reformen. Wir wollen ein Gesamtkonzept, das auf die Grundsätze von Leistung, Gerechtigkeit und Transparenz baut. Dazu gehört eine echte Entbürokratisierung. Die Verwaltung muss von unnötigen Vorschriften und internen Hürden befreit werden, um effizienter arbeiten zu können. Wir müssen die Digitalisierung fördern. Eine moderne digitale Infrastruktur ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Diensts. Dazu gehört auch Leistung statt Privilegien. Beförderungen und Einstellungen dürfen sich ausschließlich an der Leistung und der Eignung des Bewerbers orientieren, nicht an vermeintlichen politischen oder ideologischen Vorgaben. Lassen Sie uns also gemeinsam für eine starke, gerechte und zukunftsfähige Verwaltung eintreten. Wir freuen uns auf interessante Diskussionen bei der Beratung im Hauptausschuss. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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