Lars Rauchfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon vieles gesagt worden, und ich finde es erst mal gut, dass wir inzwischen eine gute Gewohnheit dahingehend gewonnen haben, hier im Plenum ausführlich über Themen zu sprechen, die unser Landespersonal direkt betreffen. Das ist ein wichtiger Punkt, und ich glaube, es zeigt auch, dass wir als Koalition die verabredeten Themen sukzessive abarbeiten und voranbringen. Das ist ein gutes Zeichen. Das war bei der Besoldung und Tarifübernahme so, das war mit Blick auf die Modernisierung der Verwaltungsakademie so, und das ist eben jetzt auch mit dem vorliegenden Entwurf für das Dienstrecht und die Laufbahnverordnung so. Ich will sagen: Die Koalition liefert, und darauf können sich unsere Beschäftigten auch verlassen. Es ist eine wichtige Sache. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Ich will noch eine Vorbemerkung machen, weil ich glaube, dass das Bemühen um eine Dienstrechtsreform auch sehr eng mit den weiteren Prozessen der Verwaltungsmodernisierung zusammenhängt, denn wenn ich Verwaltungsarbeit zukunftsfähig machen will, was wir in sehr umfangreichen Prozessen gerade versuchen, wenn neue Herausforderungen wie Digitalisierung und Weiteres hinzutreten, dann muss ich auch denjenigen, die diese moderne Verwaltungsarbeit jeden Tag leisten sollen, moderne Einstiegs- und Aufstiegsperspektiven anbieten. Das wollen wir hier tun. Der Senator hat die Situation ja schon in Erinnerung gerufen: Wenn wir nicht steuern, dann werden wir bis zum Jahr 2030 bis zu ein Drittel unseres Personals verlieren. Ein großer Teil dieser Abgänge ist natürlich altersbedingt, es sind aber eben auch viel zu viele freiwillige Austritte, die wir nicht unterschätzen dürfen. Sie liegen im unmittelbaren Landesdienst – der Senator hat es gesagt – bei etwa 3 800 Fällen pro Jahr und damit schon sehr lange auf einem sehr konstant hohen Niveau. Sie machen letzten Endes ein Drittel aller Abgänge aus, was für uns durchaus eine Problembeschreibung ist, die wir ernst nehmen müssen. Mit Blick auf die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes muss die Dienstrechtsreform aus meiner Sicht grob zwei Dinge ganz explizit leisten: einmal denjenigen, die schon da sind, eine attraktive Entwicklungsperspektive geben, und zum anderen natürlich denjenigen, die vielleicht in den Landesdienst eintreten wollen, ein attraktives Angebot machen. Dazu haben wir – grob zusammengefasst – drei Dinge, die wir jetzt anpacken. Erstens: mehr vertikale Durchlässigkeit bei der Laufbahnentwicklung unserer Beamtinnen und Beamten. Wir rücken also anstelle des bloßen Dienstalters die Leistung stärker in den Fokus, und das ist, glaube ich, eine sehr wichtige Entwicklung, weil es auch honoriert, was in der Verwaltung geleistet wird. Es ermöglicht zum Beispiel Beförderungen während der Probezeit – es wurde gesagt. Es ist also eine dringend notwendige Anpassung an die Realität. Zweitens: Wir wollen zu starre Qualifikationswege überwinden. Berufliche Vorerfahrung wird künftig leichter anerkannt. Ich finde das einen ganz wichtigen Punkt: Langjährige Berufserfahrung in anderen Bereichen soll kein Hindernis mehr sein, weil man diese Zeit nicht dafür genutzt hat, die Karriereleiter der Verwaltung zu erklimmen, sondern sie soll ein Pluspunkt beim Einstieg in den Verwaltungsdienst sein, zudem dann – entsprechend qualifiziert – eben auch nicht zwingend im niedrigsten Einstiegsamt, sondern möglicherweise schon eine Etage weiter oben. [Beifall von Heiko Melzer (CDU)] Damit hängt – drittens – der Wegfall doppelter Qualifizierungserfordernisse zusammen. Wenn jemand also bereits eine geeignete Hochschulqualifikation hat, sollen zusätzliche dienstliche Qualifikationserfordernisse auch entfallen können – nicht müssen, aber entfallen können. Das, finde ich, ist ein wichtiger Punkt. Ich will ein Beispiel aus der Finanzverwaltung erwähnen, das mich immer durchaus überzeugt: Wenn wir bei Sen-Fin gut ausgebildete Volkswirte haben, die dort arbeiten, aber eigentlich in der freien Wirtschaft ein Vielfaches verdienen könnten, dann sollten wir es eben nicht dabei belassen, mit Ach und Krach eine E 14 als Angestellter anzubieten, sondern dann muss es eben auch eine beamtenrechtliche Laufbahn und Aufstiegsperspektive geben, weil die Leute sich ja nicht nur – nicht nur, aber auch – aus intrinsischer Motivation, sondern möglicherweise auch wegen der eigenen Karriereplanung dafür entscheiden, bei uns und nicht anderswo zu arbeiten. Wenn wir das also nicht machen, dann werden wir auf Dauer in der Konkurrenz um die besten Köpfe nicht mithalten können. Deshalb ist diese Maßnahme ausgesprochen wichtig. Alles Weitere aus den 260 Seiten Gesetzentwurf vorzutragen, würde hier den Rahmen sprengen. Ich will aber noch zwei Schlaglichter werfen. Beispiel eins: Wir regeln im Gesetz, dass bei der dienstlichen Qualifikation die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit ermöglicht und verbessert werden muss, Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen. Auch das ist ein wichtiger Schritt, die Lebensrealität der Menschen, die eben nicht mehr so arbeiten wie vor 30, 40 Jahren, und auch neue Arbeitsmodelle entsprechend abzubilden. Mein zweites Beispiel: Wir regeln, dass Personen – Kollegin Schneider hatte es gesagt –, die aufgrund einer Migrationsgeschichte noch nicht über die Staatsangehörigkeit verfügen, welche für eine spätere Verbeamtung dann erforderlich wäre, trotzdem eine Ausbildung im Berliner Landesdienst aufnehmen können. Das ist gut und richtig so, weil wir ihnen damit eben anbieten, ihre Lebenszeit bis zur Einbürgerung nicht zu verplempern, sondern frühzeitig Lebens- und Arbeitsperspektiven zu verknüpfen, [Beifall von Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE)] zumal – es wurde gesagt – es uns ja auch ein inhaltliches Anliegen ist, die Verwaltung diverser aufzustellen. Es gäbe viel mehr zu sagen. Sie merken aber: Wir gehen mit Augenmaß vor und kommen trotzdem in der Summe aller Anpassungen, die hier vorgetragen wurden, einen großen Satz näher heran an ein konkurrenzfähiges, modernes und lebensnahes Dienstrecht. In diesem Sinne freue ich mich dann auf die weiteren Beratungen mit Ihnen im Hauptausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Antje Kapek (GRÜNE)]
