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Dennis Buchner

16.01.2025 Sitzungen 19/59

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 17 Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes, des Landesbeamtengesetzes sowie der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst und weiterer Laufbahnverordnungen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2159 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Finanzen. – Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in den letzten Wochen, in den letzten Monaten in erster Linie mit haushaltspolitischen Herausforderungen beschäftigt. Wir haben um Schwerpunkte, Prioritäten und darum gerungen, wie man angesichts begrenzter Ressourcen die richtige Balance zwischen Investieren und Konsolidieren findet. Wir haben uns gemeinsam der Aufgabe gestellt, den Landeshaushalt und jetzt auch die Investitionsplanung nach der jahrelangen Ausgabenexplosion wieder in Ordnung und wieder auf Kurs zu bringen. Ich verhehle nicht, ein guter Teil auch dieser Aufgabe liegt noch vor uns. Deswegen werden auch die nächsten Wochen und Monate wieder von Auseinandersetzungen, von Schlagzeilen bestimmt sein, die sich um die Frage drehen, wie und wo wir unsere Mittel so einsetzen, dass unsere Stadt gut und hoffentlich jeden Tag ein wenig besser funktioniert. Finanzpolitische Stabilität ist aber bei Weitem nicht die einzige Herausforderung, der wir uns zu stellen haben, auf die wir Antworten geben müssen, um die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt zu erhalten. Und ich meine, es ist nicht einmal die größte Herausforderung, vor der wir stehen. Die größte Herausforderung für unser Land, für unsere Stadt, für unsere Verwaltung hier in Berlin, in unseren Bezirken liegt ganz woanders. Berlin als weltoffene, als vielfältige Metropole, die für Millionen von Menschen Anziehungspunkt und Heimat ist, diese wunderbare Stadt wäre ohne die Frauen und Männer, die täglich für unsere Stadt, für unsere Bürgerinnen und Bürger im Einsatz sind, ihren Dienst leisten, undenkbar. Seien es die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirksverwaltungen, die die gesamte Breite der alltäglichen staatlichen Daseinsvorsorge organisieren, seien es die Beschäftigten in unseren zahlreichen Landesämtern, in unseren Behörden, in den Senatsverwaltungen, die gesamtstädtisch denken und planen, seien es unsere Kolleginnen und Kollegen von Polizei und Feuerwehr, von Rettungsdiensten, die jeden Tag die Sicherheit in unserer Stadt gewährleisten, sie alle leisten einen unverzichtbaren Dienst für unser Gemeinwesen, für eine funktionierende Stadt Berlin. Ihnen allen, ganz gleich, wo sie ihren Dienst leisten, gilt für diese tägliche Arbeit Anerkennung, Respekt und einmal mehr unser größter Dank. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN] Allein die Aufgaben, die Anforderungen an einen Staat, an die öffentliche Verwaltung sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht geringer geworden. Ganz im Gegenteil: Unsere Beschäftigten mussten in den vergangenen Jahren erleben, dass von der europäischen Ebene bis hin zur Ebene der Bezirke in immer engeren Abständen neue Aufgaben, neue Anforderungen ersonnen wurden, die ihnen das Leben erschweren – fraglos wohlmeinend, immer in bester Absicht. Und trotzdem erleben wir, dass Verwaltungen schon aus diesem Grunde Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreichen, wenn nicht in Teilen schon überschritten haben. Eine ehrliche und gründliche Aufgabenkritik wird also unumgänglich sein. Aber darüber hinaus, zugleich und mindestens ebenso dramatisch wirkt sich der demografische Wandel auf den öffentlichen Dienst aus. Nachdem die Verwaltungen, nachdem der Staat über Jahrzehnte in der Selbstgewissheit agieren konnten, dass Personal angesichts der Sicherheit, die der öffentliche Dienst als Arbeitgeber anzubieten hat, leicht zu gewinnen und zu binden ist, wurde die Personalgewinnung entsprechend gestaltet. Wir erleben aber heute, dass das nicht mehr reicht, dass es heute ganz andere Anreize braucht, eine andere Flexibilität, eine ganz andere Modernität der Rahmenbedingungen, um auch weiterhin attraktiver Arbeitgeber sein und bleiben zu können. Wir müssen es sein, denn wir beobachten eine deutlich steigende Zahl altersbedingter Abgänge und gleichzeitig einen ungekannten Wettbewerb um die abnehmende Zahl qualifizierter Nachwuchskräfte. Um es in Zahlen auszudrücken: Unser Land mit aktuell 130 000 Beschäftigten in der Verwaltung wird massive Personalabgänge bis 2030 verzeichnen. Wir werden rund 4 000 Beschäftigte pro Jahr bis Anfang der Dreißigerjahre rein altersbedingt verlieren und ich sage vorher, rund ein weiteres Drittel aufgrund dieser zunehmenden Fluktuation, deren Ursachen ich beschrieben habe. Zugleich befinden wir uns in einer Arbeitswelt, die sich ständig verändert, die immer schnellere Anpassungen verlangt, und besonders die junge Generation, die heute ins Berufsleben startet, hat ganz andere Anforderungen, ganz andere Erwartungen an ihr Berufsleben. Sie sucht vor allem sinnstiftende Arbeit. Damit können wir dienen. Sie sucht aber auch flache Hierarchien, flexible Arbeitsformen, und – das fordert uns besonders heraus – sie hat eine ausgeprägte Wechselbereitschaft. Deshalb stehen wir in einer harten Konkurrenz um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst, in Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, aber eben auch mit anderen Verwaltungen, mit anderen Ländern, mit dem Bund. Niemand wird in diesem Wettbewerb auf uns warten. Wir müssen es selbst in die Hand nehmen. Die Koalition von CDU und SPD hat deshalb mit dem Personalentwicklungsprogramm 2030 eine ambitionierte Vielzahl von Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität auf den Weg gebracht. Wir nehmen dabei sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamten in den Blick, denn beide Gruppen sind tragende Säulen für einen funktionierenden öffentlichen Dienst. Aber mit Blick auf die Beamtenschaft ist ein zentrales Element der dringend notwendigen Veränderungen die Modernisierung, die Flexibilisierung unseres Beamten- und Laufbahnrechts. Wir reden von rund 57 000 beamteten Kolleginnen und Kollegen hier im Land Berlin. Das Beamtenrecht gehört klassisch zu den Rechtsgebieten, in denen das Wort „bewahren“ von besonderer Bedeutung ist. Es hat eine lange Tradition. Aber ähnlich wie beim Denkmalschutz kann das Erhaltenswerte schnell zu einer stummen, verfallenden Erinnerung werden, wenn keiner mehr im Haus leben möchte. Auch denkmalgeschützte Häuser müssen modernisiert werden. Deshalb ist der Wesenskern des heute eingebrachten, des Ihnen heute zur Beratung vorgelegten Gesetzes, zu erhalten, was erhaltenswert sein mag, aber vor allem die Fenster und Türen für flexible Personalförderung, für eine gute Personalentwicklung, für echte Talentförderung zu öffnen. Denn beides ist möglich, die althergebrachte besondere Verpflichtung der Beamtenschaft zu Demokratie und Staat zu erhalten, sie aber gleichzeitig mit moderner Personalentwicklung zu verbinden. Wir haben dazu das Beamten- und Laufbahnrecht in anderen Ländern, auch im Bund in den Blick genommen, um bestehende Wettbewerbsnachteile aufzuheben. Was woanders gut funktioniert und auf Berlin übertragbar ist, das übertragen wir jetzt auch auf Berlin. Wir haben einen erfolgreichen Personalkongress im vergangenen Jahr durchgeführt. Wir haben in zahlreichen Gesprächen mit Dienststellen, mit Interessenvertretungen, mit Verbänden und im Rahmen der Verwaltungsbeteiligung dazu aufgerufen, offen Ideen und Vorschläge für diese Reform unseres Dienstrechts einzubringen. Ich möchte ausdrücklich dafür danken, dass diese Einladung auch mit großer Resonanz angenommen wurde. Ein wichtiges Ergebnis dieses Weges ist die jetzt vorliegende Dienstrechtsreform I. Sie merken dem Namen schon an, es wird weitere Schritte geben. Sie stellt den ersten Schritt zu dieser Modernisierung dar und setzt eine Reihe von Schwerpunkten. Wir wollen Interesse am öffentlichen Dienst wecken. Wir wollen aber auch bestehendes Personal durch Motivation und Wertschätzung fördern. Wir schaffen deshalb die Möglichkeit, dass Bewerberinnen und Bewerber mit der passenden Berufserfahrung auch in einem höheren Amt als dem Einstiegsamt in die Beamtenlaufbahn einsteigen können. Das war dringend, denn damit erreichen wir eine deutlich größere Zielgruppe an Bewerbenden. Wir erleichtern außerdem auch für den ehemals mittleren Dienst den Zugang für Personen mit geeigneter Ausbildung und verkürzen die erforderliche Berufserfahrung von 24 Monaten auf ein Jahr. Auch in anderen Laufbahngruppen setzen wir auf zeitgemäße Zugangsvoraussetzungen inklusive einer Stärkung und Öffnung der Laufbahn für IT-Spezialisten über das duale Studium der Verwaltungsinformatik. Wir schließen die Attraktivitätslücke zum Bund und zur freien Wirtschaft, indem wir die frühzeitige Übernahme von Verantwortung fördern. Beförderungen besonders leistungsstarker Berufseinsteiger ist nicht wie bisher erst nach – Achtung! – vier Jahren möglich, sondern unter besonderen Voraussetzungen bereits während dieser Probezeit. Wir streichen die sogenannten Mindestdienstzeiten als Voraussetzung für eine Beförderung. Wir knüpfen die Möglichkeit der Beförderung konkret an herausragende Leistungen und nicht an das Kriterium eines starr festgelegten Dienstalters. Wir wollen die nebenberufliche Weiterqualifizierung, also das lebenslange Lernen, besser als bisher anerkennen. Wir wollen bisherige Hemmnisse in der Durchlässigkeit der Laufbahnen abbauen. Wir erleichtern Kolleginnen und Kollegen, die nebenberuflich die Voraussetzungen für eine höhere Verwendung erworben haben, den entsprechenden Aufstieg in die höhere Verwendung und bauen bisherige Hemmnisse ab. Das war ein nicht abschließender Überblick über das, was wir an zahlreichen Änderungen mit dieser Dienstrechtsreform I beabsichtigen. Teilweise sind es Änderungen, die seit fast zwei Jahrzehnten diskutiert werden. Ich glaube, nach diesem schier endlosen Ringen ist jetzt Zeit für Mut für die notwendigen Entscheidungen, ist es Zeit auch für die kulturelle Veränderung, die mit dieser Rahmensetzung einhergeht. Wir wollen diese grundlegende Reform unseres Dienstrechts, um einen modernen Personalentwicklungsrahmen zu ermöglichen. Wir setzen darauf, dass er auch ein anderes Mindset in den Dienststellen herbeiführt, wenn es darum geht, diese moderne Personalentwicklung anzustoßen und die richtigen Impulse zu setzen. Wer in Dienststellen unterwegs ist, wer mit Personalleitungen, Führungskräften, Beschäftigtenvertretungen, Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeistern und mit unseren Stadträten spricht, der spürt, dass es über alle Ebenen hinweg den Wunsch und die schon lange gehegte Sehnsucht nach genau dieser neuen Flexibilität und modernen Handlungsmöglichkeiten im Beamtenrecht gibt. Diese Dienstrechtsreform ist die Chance, über die Legislaturperiode hinaus ein wesentliches Fundament zu schaffen, um die Attraktivität des Arbeitgebers Land Berlin zu stärken. Sie ist die Chance für vielfältige und individuelle Perspektiven. Sie erkennt Leistungsstärke und Engagement an. Sie eröffnet neue individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und damit auch Wertschätzung für jeden einzelnen Mitarbeitenden im Berliner Landesdienst. Das Ziel sind nicht Selbstgewissheit und dann eintretender Stillstand. Deswegen sind wir schon jetzt dabei, den nächsten Schritt, die Dienstrechtsreform II, vorzubereiten. Dort werden wir insbesondere gesundheitliche Aspekte in den Blick nehmen, bürokratische Hürden weiter abbauen, aber auch weitere Impulse aus der bisherigen Beteiligung, aus weiteren Gesprächen und vielleicht auch manches, was im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch zur Sprache kommt, aber womöglich nicht mehr in diesem Gesetzgebungspaket berücksichtigt werden kann – – Lassen Sie uns mit dieser Reform gemeinsam Fenster und Türen, neue Wege öffnen! Wir wollen, denke ich, gemeinsam Attraktivität und Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst fördern und stärken. Lassen Sie uns deutlich machen, dass wir uns darüber freuen, dass viele Menschen schon heute, aber hoffentlich auch in Zukunft Spaß, Interesse und Lust darauf haben, mit uns gemeinsam eine lebenswerte Stadt zu gestalten! Lassen Sie uns ihren Dienst noch stärker wertschätzen als bisher, ihnen neue Perspektiven eröffnen! Denn im Mittelpunkt dieses Gesetzgebungspakets stehen Menschen, die Beschäftigten unserer Verwaltung in unserem Land Berlin. – Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen. [Beifall bei der CDU und der SPD]

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