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Jan Lehmann

SPD 16.01.2025 Sitzungen 19/59

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD betreibt hier wieder ihr übliches Spiel. Der Antrag ist eine neue Stammtischverschwörungserzählung und zeigt dabei wieder einmal nur das hässliche Gesicht der AfD. [Lachen bei der AfD] Auch im Bundestag hat diese Partei einen gleichlautenden Antrag eingebracht. Der hier zu besprechende § 188 Strafgesetzbuch wurde zuletzt 2021 reformiert, wir erinnern uns, als Reaktion auf die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke durch einen AfD-Anhänger. [Zuruf von der AfD: Quatsch!] Gegen den Antrag spricht viel. Nach einer Pressemitteilung des BKA zum nationalen Aktionstag gegen strafbare Hasspostings im November 2024 waren die zweithäufigsten zugrunde liegenden Straftatenfälle die Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens genau nach diesem § 188 StGB. Dieser Paragraf dient laut Bundesverfassungsgericht – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin –, „dem Schutz vor einer Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung und Verunglimpfungen“ [Harald Laatsch (AfD): Alles DDR-Sprech! – Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] – und Dazwischenquatschen. – Das soll abgeschafft werden? – Nicht mit uns! [Zuruf von der AfD: Nee!] Es ist doch so, dass jede Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede einer Politikerin, eines Politikers nicht nur ein persönlicher Angriff ist. Es ist eben nicht dasselbe wie im Stadion, wenn mir ein anderer Fan persönlich eine Beleidigung zuruft, nur weil ich das Trikot des anderen Teams anhabe. Nein, es ist etwas anderes, wenn ich öffentlich und meist online mit Hass, Verleumdung und Beleidigung wegen der von mir unterstützten Politik überzogen werde, denn dabei werde nicht nur ich, wird nicht nur eine einzelne Person verächtlich gemacht, sondern das gesamte politische System geschwächt, und die grundgesetzlich geschützte politische Meinungsbildung durch Parteien gefährdet. [Beifall bei der SPD – Carsten Ubbelohde (AfD): Glauben Sie sich eigentlich selbst? – Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Der Diskurs wird vergiftet, das friedliche Miteinander in der Demokratie beschädigt. Das wollen wir nicht. Ich halte es für richtig, dass der Schutz des politischen Klimas auch durch die Regelung des § 188 StGB eine besondere Stellung einnimmt, [Harald Laatsch (AfD): Riesa!] und diesen Schutz bietet die Regelung schon lange. Bereits zuzeiten der Weimarer Reichsverfassung 1931 wurde noch unter Reichskanzler Hindenburg eine Regelung getroffen, in der es hieß, sie solle – ich zitiere wieder – „zum Schutz des inneren Friedens beitragen“. Die AfD will mit dem Antrag also ganz bewusst den inneren Frieden unserer Gesellschaft zerstören. [Lachen von Jeannette Auricht (AfD) und Thorsten Weiß (AfD)] Das lassen wir demokratische Parteien nicht zu. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Schon die Verordnung damals sollte der zunehmenden Vergiftung des öffentlichen Lebens durch Verunglimpfung anderer und der wachsenden Verhetzung im politischen Kampf entgegenwirken. Dieses Ziel hat auch die SPD, dieses Ziel haben wir demokratische Parteien dieses Parlaments noch heute. Im Antrag ist absurderweise auch von einer Einschränkung der Meinungsfreiheit die Rede – Herr Herrmann hat es schon erwähnt –, die es durch § 188 StGB gäbe. Diese Vorschrift würde Menschen abhalten, Kritik an Politikerinnen und Politikern zu üben. Das ist Nonsens. Nur darf die Kritik eben nicht beleidigend, diffamierend oder verleumdend werden. Dafür steht § 188 StGB und für nichts anderes. Noch etwas ist absurd: Gerade die AfD hat die meisten angezeigten Delikte für diesen § 188 StGB. Der Tagesspiegel berichtete just gestern genau darüber. Gegenwärtig schützt § 188 statistisch am meisten die AfD-Politiker und -Politikerinnen. [Ronald Gläser (AfD): Wir haben die Gesetze nicht gemacht!] Zum Beispiel ist die Bezeichnung „Nazischlampe“ in Bezug auf die AfD-Kanzlerkandidatin strafbar, [Dr. Kristin Brinker (AfD): Eben nicht!] vor allen Dingen wegen des zweiten Wortbestandteils, und dem wird dann auch nachgegangen, denn vor dem Gesetz sind alle gleich. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Wer verbreitet jetzt Fake News?] Noch ein anderes Beispiel ist der Bundestagskollege Roderich Kiesewetter. Er wurde auch mit Hasstiraden überzogen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich, was gegen Kiesewetter, CDU-Politiker, vorgebracht wurde: „Der Kiesewetter sollte sofort aufgehangen werden. Ungeziefer muss weg.“ Und weiter: „Wenn ich Dich Arschloch auf der Straße treffe, bist Du tot, Wichser.“ Menschen, die so etwas schreiben, gehören bestraft, aber die AfD will mit der Abschaffung des § 188 StGB Beleidiger und Verleumder gerade schützen, [Zuruf von der AfD: Blödsinn! – Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] – die ja aus Ihrem Loch beziehungsweise aus Ihrem Lager kommen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Das zeigt erneut, dass Sie und Ihre Anhänger weder Teil einer zivilisierten Gesellschaft sein wollen noch können. [Zurufe von der AfD: Das ist das Allerletzte! – Schauen Sie mal in den Spiegel! – Blödsinn!] Widerlicher Hass, Beleidigungen weit unter der Gürtellinie – erneutes Dazwischenquatschen –, Verleumdungen, üble Nachrede – das wird von der AfD nicht nur geduldet, sondern soll mit Abschaffung der Vorschrift des § 188 StGB straffrei gestellt werden. [Zuruf von Dr. Kristin Brinker (AfD)] Doch Hass und Hetze sind nicht wegen der Meinungsfreiheit allein zu schützen. Wer mit Beleidigungen und Hasstiraden um sich wirft, ist an keiner Debatte interessiert, hat jeden Anstand verloren und muss zu Recht strafrechtlich verfolgt werden. [Beifall bei der SPD – Frank-Christian Hansel (AfD): Deswegen rutscht ihr in Sachsen unter 5 Prozent! So ein Schwachsinn!] Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen, der Schwachsinn ist. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN]

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