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Dr. Bahar Haghanipour

16.01.2025 Sitzungen 19/59

Wir haben kurz darüber nachgedacht, in welchem Sinnzusammenhang die Frage zum Themenkomplex steht, und der Finanzsenator hat sicher eine gute Antwort parat. – Bitte schön! [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt, und auch beim nächsten Doppelhaushalt geht es natürlich um das Bemühen, Planungssicherheit für zwei Jahre der Haushaltswirtschaft herzustellen, auch und gerade im sozialen Bereich, denn das ist uns als Senat ein wichtiges Anliegen. [Elke Breitenbach (LINKE): Ja, ja!] Insofern liegt der Sinnzusammenhang geradezu auf der Hand. Tatsächlich werden Sie mir nachsehen, dass ich zunächst einmal auf die üblichen Zeitläufe verweise, dass der Senat sich bis zur Sommerpause mit der Haushaltsaufstellung beschäftigen wird. Sie haben allen Verlautbarungen der vergangenen Wochen aus der Koalitionsspitze heraus schon entnehmen dürfen, dass es sich um eine Haushaltsaufstellung nach einem neuen Verfahren handelt, nach einem Budgetierungsprinzip, also verbindlichen Eckwerten, die für die Senatsverwaltungen als Rahmen ihrer Anmeldungen festgelegt werden. Auf dieser Grundlage werden anschließend die Senatsfachverwaltungen eigenverantwortlich ihre Budgetverteilung festlegen. Wir werden dann als Senat insgesamt darüber beraten, nach einer gewohnt strengen Revision durch die Senatsfinanzverwaltung, und hoffen, bis zur Sommerpause im Senat zu einer Beschlussfassung zu kommen, die anschließend Ihnen als Parlament für die parlamentarischen Beratungen zugeht. Ich glaube, es war der Sinn Ihrer Frage sicherzustellen, dass das Parlament einen ausreichenden Beratungszeitraum für den nächsten Doppelhaushalt gesichert bekommt. Das ist ausdrücklich der Plan. Wir wollen, was das angeht, nicht von bisherigen Übungen abweichen. Wenn alles nach Plan verläuft, und dafür stehen wir miteinander immer gern ein, dann wird es so sein, dass für die kommenden beiden Jahre Planungssicherheit durch den zu verabschiedenden Doppelhaushalt gesichert wird, dass der Senat sich, wie gesagt, bis zur Sommerpause damit beschäftigt, das Parlament wahrscheinlich bis Dezember, und mit Beschluss wird dann der Haushalt für die kommenden zwei Jahre in Kraft gesetzt. Schon im Vorgriff darauf – auch das ist Übung der Verwaltungen – wird es mutmaßlich auf Grundlage des Senatsbeschlusses wahrscheinlich auch wieder vorläufige Förderbescheide in einem gewissen Umfang geben. Das war im vergangenen Jahr aus Gründen nicht der Fall, weil es einen erheblichen Anpassungsbedarf, einen erheblichen Konsolidierungsbedarf innerhalb des Haushaltsvollzugs gab. Nunmehr sind wir im Haushaltsaufstellungsverfahren mit Blick auf die kommenden beiden Jahre. Insofern denke ich, dass die sozialen Träger, diejenigen, die frühzeitig Indikatoren für ihre Planungen der kommenden zwei Jahre brauchen, in der bewährten bisherigen Praxis vorläufige Förderbescheide im Vorjahr und endgültige Sicherheit mit dem Beschluss des jeweiligen Doppelhaushalts und dem Haushaltsvollzug erhalten. – Ich hoffe, den Sachzusammenhang hinreichend hergestellt zu haben, und danke für die Frage!

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