Christian Gräff
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben darüber ja auch schon intensiv im Ausschuss diskutiert. Ich möchte vorher mal sagen: Ich finde die Situationsbeschreibung – – Ja, der kann man in großen Teilen zustimmen. Was ich nicht gut, nicht klug und nicht redlich finde, ist, dass man heute alles, aber wirklich jedes Thema mit dem Thema Haushalt verknüpft. Ich weiß nicht, ob das dem Thema dient, ich glaube es eher nicht. Zum Antrag an sich: Sie wissen, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben, ganz genau, dass das Bundesverfassungsgericht zweimal zur Frage des Gewerbemietrechts geurteilt hat – leider. Und ich sage ausdrücklich, ganz persönlich als jemand, der mit dem Einzelhandel viele Jahre verbunden ist, dass ich das gerade zulasten des stationären Einzelhandels schwierig finde. Aber zur Wahrheit gehört dazu, dass Sie natürlich ein bisschen Sand in die Augen streuen, denn Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht dazu eindeutig geurteilt hat – erstens. Zweitens: Was ich an dem Antrag wirklich schwierig finde – und das ist auch der Grund, das haben wir Ihnen ja auch im Ausschuss gesagt, warum wir den ablehnen werden –, ist, dass Sie hier zwei vollkommen unterschiedliche Themen miteinander vermischen. Ich glaube auch nicht, dass Sie für den kleinen Einzelhändler gesprochen haben – vielleicht meinen Sie das so, ich hoffe es –, sondern Sie vermischen schon in der Überschrift soziale Träger, soziale Infrastruktur, die Kita und den Einzelhandel. Das gehört nicht in einen Antrag. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Themen. Zu sagen: Wir wollen das Gewerbemietrecht verändern –, dafür habe ich persönlich eine gewisse Sympathie. Das sind aber dann auch andere Mietverträge als beispielsweise mit sozialen Trägern oder gemeinnützigen Organisationen. Deswegen ist der Antrag aus meiner Sicht inhaltlich auch nicht sauber. Wo wir total bei Ihnen sind und was ich auch erwarte von den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, die das Land Berlin hat, und zwar übrigens nicht nur wir als Land Berlin, als Gesellschafter, sondern was ich auch deswegen erwarte, weil die Wohnungsbaugesellschaften sich in sozial schwierigen Quartieren und übrigens nicht nur dort, wo sie vielleicht auch viel Gewerberaumbestand haben, angefangen von der Marzahner Promenade und aufgehört in der Gropiusstadt beispielsweise, ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sagen: Ich vermiete eben nicht an die Kita, ich vermiete nicht an den sozialen Träger, oder ich will da viel zu viel Geld haben –, und ja, auch mal beim stationären Einzelhandel sagen: Nein, da kann ich unter eine bestimmte Miete nicht gehen. – Ja, da müssen wir auch als Parlament mit der Landeshaushaltsordnung, mit vielen Dingen Voraussetzungen schaffen, dass das möglich ist. Aber da ist die klare Erwartungshaltung, das sagen wir auch als CDU, dass selbstverständlich die Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlin, die öffentlichen, hier auch auf solche Unternehmen und auf soziale Träger zugehen. Aber noch mal: Das sind zwei unterschiedliche Gruppen, und ich halte es nicht für klug, das in einem Antrag miteinander zu verknüpfen. Grundsätzlich glaube ich, die Situation ist bei uns sehr unterschiedlich. Deswegen haben Sie ja hier in diesem Antrag, anders als in anderen Anträgen, Berlin adressiert und nicht das ganze Land, weil wir auch wissen, in ländlichen Räumen ist es anders. Aber zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass die Situation auch in Berlin sehr unterschiedlich ist. Wir haben auch Einkaufsstraßen bei uns, wir haben Kieze und Viertel, wo die Situation sehr angespannt ist, wo wir inzwischen einen großen Leerstand haben und wo Sie, wenn man ganz ehrlich ist, nicht einmal die Mietnebenkosten bekommen, weil aus vielerlei Gründen dort Leerstand ist und soziale Träger und auch der stationäre Einzelhandel gar nicht mehr in der Lage sind, ihre Kosten zu erwirtschaften, selbst wenn es nur die Energiekosten, die Nebenkosten und die des Personals sind. Und wir haben Lagen, wo auch Verdrängung nach wie vor stattfindet, weil dort der Einzelhandel im weitesten Sinne des Wortes funktioniert. Insofern, glaube ich, vermischt der Antrag verschiedene Dinge, die nicht zueinander gehören. Das finde ich schade, und es dient eigentlich auch nicht der Sache. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie vielleicht nach der Diskussion im Ausschuss diese Dinge noch mal eindeutig voneinander trennen und die beiden Bundesverfassungsgerichtsurteile dort auch einarbeiten. Ich weiß nicht, ob es nicht eher ein Antrag ist, um gerade zum Wahlkampf hin solche Themen ins Schaufenster zu stellen. Die Sache an sich wäre eigentlich zu wichtig und auch zu interessant. Ich glaube, an anderer Stelle oder in anderer Formulierung und anderer Aufmachung könnten wir dem auch zustimmen – so jedenfalls nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Raed Saleh (SPD) und Mathias Schulz (SPD)]
