Lars Rauchfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Schneider! Es ist manchmal gar nicht so einfach, Dinge zu kritisieren, die man eigentlich unterstützen möchte, nicht wahr? Das hat man Ihrer Rede ein wenig angemerkt, [Beifall von Torsten Schneider (SPD)] denn wir haben in der ersten Lesung ausführlich miteinander besprochen, weshalb es notwendig und auch richtig ist, den Tarifabschluss von Dezember 2023 auch für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Das war einmal die Verantwortung des Landes, Beamtinnen und Beamte amtsangemessen zu alimentieren, und zum anderen natürlich der Ansatz, dass wir als Dienstherr und Arbeitgeber attraktiv sein wollen, um mit Blick auf die anderen Länder und den Bund konkurrenzfähig zu bleiben. Wenn ich an die erste Lesung erinnern darf: Wir waren uns hier alle einig, dass die Übernahme richtig ist. Deshalb werden wir das heute auch so machen. Das ist, glaube ich, eine gute Nachricht für alle bei uns beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Wir können aus der ersten Lesung auch festhalten, dass Sie schon damals als Opposition versucht haben, den ursprünglichen Gesetzentwurf mit zwei unterschiedlichen Spielarten des gleichen Arguments zu kritisieren. Sie haben uns erstens vorgeworfen, man hätte die Annäherung an das Bundesgrundniveau niemals versprechen dürfen, weil es nicht finanzierbar ist. Und Sie haben uns auf der anderen Seite der Skala vorgeworfen, man müsse dieses Versprechen aber unbedingt einhalten. Beides haben Sie formuliert und dann zugespitzt mit: „versprochen, gebrochen“. So steht es im Plenarprotokoll. Und nun mitnichten „versprochen, gebrochen“, das Gegenteil ist der Fall: versprochen, gehalten! [Beifall bei der SPD und der CDU] Denn wir bringen mit der Beschlussempfehlung aus dem Hauptausschuss weitere Erhöhungsschritte zur Angleichung an das Bundesgrundniveau jetzt ein. Es erhöht sich nicht nur der Sockelbetrag mit Wirkung zum 1. November des laufenden Jahres, auch die lineare Tarifsteigerung zum 1. Februar, und es kommt ein weiterer Erhöhungsschritt mit Wirkung für 2026 hinzu. Sie finden im Gesetz auch weitere entsprechende Folgeanpassungen zu allem, was wir besprochen haben, Ruhegehalt der Versorgungsberechtigten, Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter und vieles mehr. All das deshalb, weil wir im Koalitionsvertrag verabredet haben, dass die Koalition die Beschäftigten des Landes und der Bezirke stärkt und die Vergütung schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben wird. Genau das tun wir hiermit. Zur ersten Lesung, das gehört auch zur Wahrheit dazu, so habe ich es hier auch vertreten, war doch völlig klar, dass wir mit den Klärungen zur Haushaltswirtschaft seriös umgehen müssen. Das war zur ersten Lesung der Fall, und wir konnten nicht beliebig Themen vor die Klammer ziehen. Wir haben zum Haushalt, das ist hier verschiedentlich vorgetragen worden, tatsächlich alles auf den Prüfstand gestellt, jeden Stein umgedreht, wie Sie wissen, und da war es seinerzeit ein Gebot der Ernsthaftigkeit, nicht vor der Klärung des Gesamtpakets Tatsachen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund ist dann auch der Änderungsantrag der Linken ehrlicherweise Fiktion, weil wir genau den anderen Weg gehen, nämlich bei unserem Versprechen der schrittweisen Annäherung zu bleiben, aber gleichzeitig seriös und ernsthaft mit der Haushaltssituation umzugehen und einen realistischen Pfad vorzuschlagen. Ich will noch eine Zahl in den Raum werfen, damit wir uns alle einig sind, wie die bisherige Entwicklung ist. Auf dem Pfad, den Abstand der Besoldung in Berlin zur Besoldung im Bund zu verringern, sind wir seit 2016 von 10,2 Prozent auf 1,9 Prozent Ende 2023 vorangekommen. Jetzt gehen wir mit dem vorliegenden Gesetz einen weiteren kleineren Schritt in die richtige Richtung. Wir haben auch das im Unterausschuss miteinander besprochen, bei der Berechnung dieses Abstands müssen Sie natürlich immer vorsichtig sein, weil es Schwankungen gibt, die sich aus den abweichenden Anpassungszeiträumen bei Bund und Ländern ergeben, also wir laufen mit den Tarifergebnissen im TV-L gewissermaßen dem TVöD immer ein Stück weit hinterher, sodass der Abstand zum Bundesniveau mal größer und dann wieder kleiner ist. Übrigens wäre hier eigentlich eine Anpassung der Zeitpunkte in der Tarifgemeinschaft der Länder wünschenswert, damit wir dieses Delta mal geschlossen bekommen, das ist aber wohl absehbar nicht realisierbar. Ich will noch zu einer grundsätzlichen Betrachtung kommen, die wir im Unterausschuss auch ausführlich diskutiert haben. Um zu tatsächlicher Gerechtigkeit zu kommen, gleich ob zwischen Angestellten oder Verbeamteten oder zwischen Bund und Land, müssten wir eigentlich strukturelle Fragen angehen. Nur ein Beispiel wegen der Kürze der Zeit: Die Systematik der Erfahrungsstufen wäre so ein Punkt, wo man eigentlich strukturell heran müsste. Das würde helfen, weitere Ungerechtigkeiten zu nivellieren, ist aber natürlich auch ein umfangreicheres Unterfangen, als es im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses möglich ist. Letztlich geht es doch um Folgendes, und da sollten wir uns hier hoffentlich alle einig sein: Wir wollen als Arbeitgeberin attraktiv und konkurrenzfähig sein, gerade in der Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen sehen wir schon relativ viele Menschen, die den Landesdienst wieder verlassen. Wir müssen also durch attraktive Bedingungen die Bindungen unserer Beschäftigten, egal ob Angestellte oder Verbeamtete, verbessern und optimieren. Dazu ist die Besoldung eine wichtige Stellschraube, weitere sind moderne Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeitregelungen. Der Finanzsenator hat dazu in der Fragestunde schon etwas ausgeführt. Nicht zuletzt geht es auch um die Anerkennung und die Wertschätzung der guten Arbeit, die im Landesdienst geleistet wird. Auch dazu trägt heute die Übernahme des Tarifergebnisses bei. Ich darf zum Ende des Jahres allen Beschäftigten des Landes und der Bezirke an dieser Stelle für ihre gute Arbeit danken. Vielen herzlichen Dank ihnen! – Und Ihnen allen hier im Raum für Ihre Aufmerksamkeit vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
