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Dennis Buchner

11.12.2024 Sitzungen 19/58

Das beantwortet der Finanzsenator. – Bitte Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! In der Tat muss ich Ihnen, glaube ich, nicht verdeutlichen, dass wir neben den großen Herausforderungen der Haushaltslage auch diejenigen der demografischen Entwicklung zu bewältigen haben. Das haben wir immer wieder auch gerade bei dieser Gelegenheit dargestellt. Zu den umfangreichsten und weitreichendsten Maßnahmen, die unser PEP 2030 – unser Personalentwicklungsprogramm 2030 – in seinen Meilensteinen vorsieht, gehört sicherlich auch die Dienstrechtsreform beziehungsweise der erste Teil, der große Teil der Dienstrechtsreform, die wir jetzt im Senat auf der Tagesordnung hatten, die auch bereits im Rat der Bürgermeister beraten wurde und zum Jahresbeginn erneut in den Senat und sodann ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll. Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Wir können sowohl aus der demografischen Entwicklung, was die Altersentwicklung im Bestand der öffentlichen Verwaltung angeht, ableiten, unter welchen Handlungsdruck die öffentliche Verwaltung in allen Bereichen geraten wird, wir können es aber auch aus der Fluktuation ableiten. Wir beobachten ja gerade auch in den Altersgruppen beispielsweise zwischen 20 und 40 deutlich stärkere Fluktuationen als in früheren Jahren, in früheren Jahrzehnten, als junge Menschen vor allem im Bestreben um eine sichere Anstellung auf Lebenszeit in den öffentlichen Dienst gestrebt sind. Ich glaube, das ist nicht mehr der ausschlaggebende Gesichtspunkt, so sehr die Sicherheit der Beschäftigung immer noch ein Auswahlkriterium bleiben wird. Aber es geht um viel mehr. Es geht eben auch um die Flexibilität der Personalentwicklung innerhalb des öffentlichen Dienstes. Es geht auch darum, Verwendungswechsel, Perspektivwechsel in dem sehr breiten Aufgabenbestand des Landes Berlin als Arbeitgeber zu ermöglichen. Es geht darum, dass wir auch bei der Personalgewinnung leichter imstande sind, Qualifikationen anzuerkennen, dass wir eher in der Lage sind, auch berufsbegleitende Qualifikationen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzuerkennen, dass wir in der Lage sind, uns auch in unseren Studiengängen darauf einzustellen, dass sich die Realitäten im öffentlichen Dienst verändern, gerade im Hinblick auf die Digitalisierung und IT-Qualifikationen. All das ist Teil dieses ersten großen Dienstrechtreformpakets. Und es steht natürlich neben einer Reihe von anderen Maßnahmen, die ebenso dringend und zwingend erforderlich sind, um unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern. Da geht es auch um die Besoldungsentwicklung. Und ich sage mit Blick auf den heutigen Tag und all die schmerzhaften Beschlüsse, die in Zusammenhang mit dem Dritten Nachtrag standen, auch ganz ausdrücklich: Dass Sie heute darüber beraten und beschließen wollen, nicht nur die Tarifanpassungen vollständig auf unsere beamteten Landesbeschäftigten zu übertragen, sondern dass Sie hier auch, wenn auch einen kleineren als ursprünglich geplanten, aber einen sichtbaren, erkennbaren Schritt in Richtung Angleichung an das Bundesgrundniveau gehen, hat natürlich auch eine Auswirkung auf unsere Attraktivität, auf unsere Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber Land Berlin. Insofern: Danke auch dafür! Danke für die konstruktiven Beratungen, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsvorhaben stehen, denn es ist natürlich eine weitere Säule neben einem möglichst modernen, möglichst flexiblen Dienstrecht. Sie haben gefragt, welche Vorteile wir durch diese Gesetzgebung nunmehr im Wettbewerb mit insbesondere privaten Wettbewerbern, aber auch dem Bund haben. – Da will ich vor allzu überschäumendem Optimismus warnen. Ich glaube, was diese Gesetzgebung angeht, geht es ausdrücklich darum, Wettbewerbsnachteile abzubauen. Wir sind nun einmal deutlich langwieriger in unseren Abläufen. So sehr wir uns jetzt auch darauf konzentrieren, beispielsweise Stellenbesetzungsverfahren deutlich zu beschleunigen, geschieht das in der freien Wirtschaft deutlich schneller. Wir sind mit diesem Gesetzgebungsverfahren, glaube ich, auch auf Augenhöhe mit dem Bund, überbieten werden wir ihn mutmaßlich auch in dieser Hinsicht nicht können. Insofern geht es um eine Reihe von anderen zusätzlichen Gesichtspunkten. Wir müssen diese Nachteile abbauen, wir müssen aber die anderen Alleinstellungsmerkmale, die den Arbeitgeber im Land Berlin ausmachen, auch umso deutlicher, umso sichtbarer ins Schaufenster stellen. Es gibt nur eine so großartige Stadt wie dieses Berlin. Im öffentlichen Dienst kann man sich für diese Stadt engagieren, für das Funktionieren unserer Stadt einbringen wie in kaum einer anderen Verwendung. Ich glaube, es ist gerade diese Sinnstiftung, die heute einen mindestens so entscheidenden Beitrag zur Berufswahl leistet, wie es die Bezahlung und die flexible Personalentwicklung tun. Insofern muss uns nicht bange sein. Ich glaube, der Wettbewerbsvorteil, den Berlin hat, ist die Ausstrahlung dieser Stadt, die Einmaligkeit dieser Stadt, der Umstand, dass man sich bei keinem anderen Arbeitgeber so vielfältig einbringen kann für das Wohlergehen der Berlinerinnen und Berliner und für die Funktionsfähigkeit unserer Stadt. Gleichzeitig bauen wir mit den großen Vorhaben, die jetzt auf der Agenda stehen, eine Reihe von Nachteilen ab und sind insofern, glaube ich, deutlich besser gewappnet für die Entwicklung der kommenden Jahre und Jahrzehnte, als es ohne diese Reformvorhaben der Fall gewesen wäre.

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