Dennis Buchner
Dann beantwortet das der Finanzsenator. – Bitte, Herr Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage! In der Tat liegen bei uns in der Senatsverwaltung für Finanzen die von der Innensenatorin beantragten Verlängerungsbegehren für Landesaufnahmeprogramme vor. Sie können sich vorstellen, dass wir im Moment mit diversen Fragestellungen sehr ausgelastet waren, die heute bereits umfänglich das Haus beschäftigt haben, und dass wir im Moment intensiv mit der Innenverwaltung im Austausch stehen, um offene Fragen zu klären. Dabei geht es um Themen verschiedener Art. Es geht um die Frage, welche Sachverhalte sich im Verhältnis zum Ausgangszeitpunkt der Landesaufnahmeprogrammentscheidungen verändert haben. Es geht um die Frage, wie sich Einkommensgrenzen, die in den Aufnahmeprogrammen bisher festgelegt sind, gegebenenfalls entwickelt haben oder angepasst werden müssten. Es geht um die Frage, wie sich die Landesaufnahmeprogramme in ihrer Begründung und Auswirkung zu den gegenwärtig bei uns ja noch vor Abschluss stehenden Prüfungen einer möglichen Notlagenerklärung im Zusammenhang mit Fluchtbewegungen verhalten. Es geht um die Frage, wie sich beispielsweise der Umstand, dass das Land insbesondere für kranken- und pflegekostenbedingte Aufkommen und Lasten einzustehen hat, in Anbetracht der Haushaltslage darstellen lässt. All das werden wir gründlich erörtern, prüfen und dann nach Abschluss der Prüfung miteinander auch politisch zu entscheiden haben.
