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Christian Gaebler

11.12.2024 Sitzungen 19/58

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Im Rahmen der Neubauförderung, dem sogenannten sozialen Wohnungsbau, wurden im Jahr 2024 mit jetzt 5 188 Wohnungen erstmals seit der Wiedereinführung der Neubauförderung im Jahr 2015 über 5 000 Wohnungen bewilligt. Wir haben damit auch die Zielsetzung erreicht, die sich die Koalition vorgenommen hat, dass mindestens 5 000 Wohnungen pro Jahr gefördert werden sollen. Das ist erstmalig erreicht worden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von 48 Prozent. Vorher lagen wir noch bei knapp 3 500 bewilligten Wohnungen, hinzu kommen noch Bewilligungen für die Errichtung von 418 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende im Rahmen des neu eingeführten Programms Junges Wohnen. Das alles zum Stand 18. Dezember. Es kann sein, dass bis zum Jahresende sogar ein paar Wohnungen mehr dazukommen. Insofern sehen wir, dass sich hier die Verbesserungen, die in den Jahren 2022 und 2023, aber insbesondere im Jahr 2023, bei der Wohnraumförderung gemacht wurden, niederschlagen, dass es auch richtig und wichtig war, auch im Rahmen der Haushaltsdiskussion den Zuschussanteil in der Wohnraumförderung weiterhin zu belassen und lediglich die kreditfinanzierten Teile aus dem Haushalt in Transaktionskredite umzuschichten, sodass wir dort weiterhin davon ausgehen können, dass das auch zukünftig in Anspruch genommen wird. Wir können auch ein stärkeres Engagement der privaten Träger mit rund 25 Prozent der Bewilligungen feststellen, also auch da eine deutliche Steigerung. Mit den geförderten Neubauwohnungen werden Miet- und Belegungsbindungen geschaffen, die jetzt und in den folgenden Jahrzehnten für ein Angebot bezahlbarer Wohnungen sorgen, die denjenigen zugutekommen, die sich sonst nicht selbst angemessen am Wohnungsmarkt versorgen können. Ich will an der Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass in den Vereinbarungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften über die Kooperationsvereinbarung noch mal etwa 240 000 Wohnungen zusätzlich quasi zu Sozialwohnungsbedingungen in allen drei Förderwegen vermietet werden, weil wir gesagt haben, dass 63 Prozent des Wohnungsbestandes entsprechend vorzuhalten sind.

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