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Dennis Buchner

11.12.2024 Sitzungen 19/58

Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses schon die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Nein? Dann werde ich eine Minute dazu geben, damit auch die letzten Abgeordneten Gelegenheit haben, hier aufzulaufen. Dann frage ich, ob alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Gelegenheit hatten abzustimmen, auch die Mitglieder des Präsidiums. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung für die Dauer der Auszählung für 15 Minuten. Wir setzen um 12.36 Uhr hier fort. [Auszählung – Unterbrechung der Sitzung von 12.20 Uhr bis 12.39 Uhr] Dann setze ich die Sitzung fort und verlese Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dritten Nachtragshaushaltsgesetz: Abgegeben wurden 152 Stimmen. Mit Ja haben 83 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 69 Abgeordnete gestimmt. Damit ist die Drucksache 19/2053 mit Änderungen angenommen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wir fahren dann fort mit der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 21, „Drittes Gesetz zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes“, dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Dezember 2024, Drucksache 19/2116, zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2051, zweite Lesung. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 19/2051 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2116 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Es folgt nun die Abstimmung über die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 22. Das ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2052 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2117 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Schließlich folgt noch die Abstimmung über die Vorlage zu Tagesordnungspunkt 23, das ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2050 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2118 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. [Frank-Christian Hansel (AfD): Ein Riesenfehler!] Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Die erste gesetzte Frage geht an die CDU-Fraktion und an den Kollegen Herrmann.

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