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Martin Trefzer

AfD 05.12.2024 Sitzungen 19/57

Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Der Senat schlägt diesem Hause einige Veränderungen des Hochschulrechts vor, die auf den ersten Blick geringfügig erscheinen. In seiner Pressemitteilung vom Dienstag vergangener Woche hebt der Senat vor allem darauf ab, dass mit der vorgeschlagenen Sportlerquote von 1 Prozent die Studienmöglichkeiten von Spitzensportlern verbessert werden sollen. Auch soll es den Hochschulen ermöglicht werden, im Wettbewerb um besonders hoch qualifizierte Professoren besser bestehen zu können. Beides ist nachvollziehbar und wird von uns mitgetragen. Was der Senat in seiner Pressemitteilung allerdings unerwähnt lässt, ist die geplante Einführung einer Quote von immerhin 5 Prozent für ausländische und staatenlose Bewerber auf Masterstudiengänge. Damit sind aber nicht etwa Ausländer gemeint, die ihr Abitur in Deutschland gemacht haben, auch nicht Bewerber aus dem EU- oder dem Europäischen Wirtschaftsraum – EWR –. Diese sind nämlich den deutschen Bewerbern gleichgestellt. Nein, gemeint sind außereuropäische Staatsangehörige und Staatenlose ohne diese Voraussetzungen. Da muss man sich schon fragen: Warum soll es für diesen Personenkreis eine so hohe Zulassungsquote jenseits von Eignung und Qualifikation geben? Worin liegt der Nutzen für Berlin? [Beifall bei der AfD] Zumal es doch so ist, dass die meisten Wissenschaftler aus außereuropäischen Ländern, mit denen wir einen engen wissenschaftlichen Austausch pflegen, wie zum Beispiel mit den USA, Kanada, Australien oder Japan, überhaupt kein Problem mit einer Zulassung nach dem Grad der Qualifikation haben. Mit diesen Ländern gibt es darüber hinaus zahlreiche Austauschprogramme, die gut funktionieren. Was wollen Sie mit Ihrer Quote bezwecken? Welche Vorteile für den Berliner Wissenschaftsstandort versprechen Sie sich von einer verstärkten Zulassung außereuropäischer Bewerber, die nicht ausreichend qualifiziert sind und an keinem Austauschprogramm teilnehmen? Am Nutzen einer solchen Quote haben jedenfalls nicht nur wir unsere Zweifel, sondern auch die Universitäten selbst, wie aus den Stellungnahmen der Freien Universität Berlin und der Berliner Hochschule für Technik hervorgeht. Die Freie Universität Berlin schreibt sehr direkt zur neu geplanten Quote für Nicht-EU- und nicht EWR-Ausländer: „maßgeblich sollte eine Auswahl nach der Eignung sein.“ Das sehen wir auch so. [Beifall bei der AfD] Das Argument des Senats, dass eine Quote für geringer Qualifizierte den internationalen Austausch fördert, kann hier nicht überzeugen. Ganz im Gegenteil, mit der geplanten Ausländerquote jenseits der Eignung erweisen Sie dem Wissenschaftsstandort Berlin und übrigens auch dem Ruf ausländischer Studenten in Berlin einen Bärendienst. Berlin braucht qualifizierte Bewerber aus dem außereuropäischen Ausland und nicht solche, die nur mittels einer Quote eine Zulassung erlangen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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