Tobias Schulze
Liebe Kolleginnen! Liebe Koalition! Es ist schon ein bisschen eine Rückwärtsentwicklung sichtbar mit diesem Gesetzentwurf. Ich nenne dazu mal ein paar Beispiele. Beispielsweise führen Sie zwar eine Mindestquote für die Sportlerinnen und Sportler ein. Das heißt, wer eine besonders große Lunge hat oder besonders hoch springen kann oder besonders schnell laufen, der soll in Zukunft noch stärker bevorzugt zum Studium zugelassen werden. Gleichzeitig führen Sie für die Vorabquote für außergewöhnliche soziale oder gesundheitliche Härten eine Höchstgrenze ein, die es bisher nicht gab. Da wird eine Gewichtung und eine Priorität sichtbar. Dass Sie das Eine begrenzen und das Andere nach oben öffnen, da würden wir sagen: falsche Priorität. Wir wollen eigentlich, dass die Menschen, die eine besondere soziale oder gesundheitliche Härte erleiden, weiterhin bevorzugt zum Studium zugelassen werden und dass das nicht begrenzt wird. Die 5-Prozent-Höchstquote, Maximalquote, die Sie da einführen, die reicht auf gar keinen Fall aus. Denn es müssen so Dinge wie familiäre Situationen und Pflegesituationen abgebildet werden, Behinderungen, chronische Krankheiten und Ähnliches. Diese Vorabquoten sind eine sehr sinnvolle Einrichtung. Dass Sie die jetzt begrenzen wollen, verstehen wir überhaupt nicht. [Beifall bei der LINKEN] Mein zweiter Punkt betrifft das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Auch hier handelt es sich um einen klaren Rückschritt im Vergleich zur bisherigen Gesetzesformulierung. Bisher steht im Gesetz, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – HAW –, die die Forschungsqualität nachgewiesen haben, das Promotionsrecht bekommen. In Zukunft, Ihrem Vorschlag entsprechend, soll im Gesetz stehen: Sie können das Promotionsrecht verliehen bekommen. Sie können. Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr darauf, sondern es ist offenbar dem Gutdünken der Verwaltung überlassen, das Promotionsrecht zu verhängen. Auch das zeigt, dass die Senatsverwaltung das Promotionsrecht in der Form offenbar nicht möchte und jetzt versucht, überall noch weitere Hürden aufzubauen, damit die Promotion an den HAWs umgesetzt wird. Den gleichen Duktus strahlt auch die Änderung aus, dass laut Ihres Gesetzentwurfes nur noch Universitäten Promotionskollegs einrichten können sollen und HAWs nicht mehr. Warum? Dafür gibt es keine Begründung. Es ist aus unserer Sicht einfach eine Blockadehaltung gegenüber den HAW-Promotionen. [Beifall bei der LINKEN] Dritter Punkt: Sie streichen den entsprechenden Passus im § 124a BerlHG, der bisher Franchise im Hochschulbildungsbereich ermöglichte. Da haben wir Einrichtungen in Berlin, die sind Franchisenehmer von internationalen Bildungskonzernen mit oft sehr zweifelhafter Qualität, oft noch wesentlich weniger Qualität als andere private Hochschulen, und wir unterstützen das, dass Sie diese privaten Franchiseeinrichtungen in Berlin nicht mehr haben wollen. Was wir allerdings nicht verstehen, ist, warum Sie auch gleich den Sanktionsmechanismus streichen. Denn die können sich einfach gründen, und die Frage ist: Was macht der Senat dann, wenn so eine Einrichtung gegründet wird? Sie haben also den Passus, der es möglich macht, an der Stelle steuernd einzugreifen, und den streichen Sie mit dem ganzen Paragrafen gleich mit. Das nimmt Ihnen sämtliche Instrumente aus der Hand. Insofern verstehen wir auch diese Änderung nicht. Deswegen sagen wir, und das werden wir dann im Ausschuss auch noch besprechen: Da müssen wir uns noch einmal dringend über die Ziele, über die Balance, über die Priorisierung der Hochschulpolitik von Schwarz-Rot unterhalten. Viele sagen ja, sie freuen sich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich nicht auf die Beratungen im Ausschuss. Ich hoffe, dass wir eine bessere BerlHG-Novelle hinkriegen, und wir werden die entsprechenden Änderungsanträge dort auch stellen. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN]
