Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Behandlung der Anträge. Die beiden Gesetzesanträge der Koalitionsfraktionen – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin, Drucksache 19/2055, und Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beruf der Pflegefachassistenz im Land Berlin, Drucksache 19/2056 – habe ich vorab an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen und darf dazu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1992 – Entlassungen am Jüdischen Krankenhaus verhindern – Weiterbildungsmöglichkeiten für ungelernte Pflegehelfer*innen fördern – empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2022 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linksfraktion und die Grünenfraktion. – Dann frage ich: Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. – Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. – Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zu den geheimen, verbundenen Wahlen. Dazu rufe ich auf lfd. Nr. 4: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Deswegen schlägt die AfD-Fraktion heute zur Wahl vor – für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden, für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied und für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten also gleich acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Diese Stimmzettel sehen dann jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise nun wieder darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet sein dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung setzen wir nach dem Ende der Wahlen direkt fort und unterbrechen also nicht für eine Auszählung. Ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und auch schon die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Dann ist die Kollegin Çağlar so nett und beginnt mit dem Namensaufruf, und die Präsidiumsmitglieder geben die Stimmzettel aus. [Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmkarten] Sie können gerne auch schon beide Seiten nutzen. Eine Schlange ist etwas kürzer. Dann frage ich – es wird noch vereinzelt gewählt –: Hatten auch die Präsidiumsmitglieder schon Gelegenheit, ihre Stimmen abzugeben? – Das läuft noch. Alle, die gewählt haben, können bitte wieder ihre Plätze einnehmen, weil wir gleich mit Gesetzen fortfahren. Dann frage ich: Hatten alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen, und den Saaldienst, die Tische wieder abzubauen. – Dann setzen wir wie angekündigt jetzt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Tagesordnungspunkt 12 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Deswegen rufe ich nun auf lfd. Nr. 13: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 14. November 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2024 Drucksache 19/2070 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1975 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1975 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2070 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das kann entsprechend niemand sein. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2024 Drucksache 19/2072 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2001 Zweite Lesung Dieser Vorgang soll vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 16 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.1. Somit rufe ich auf lfd. Nr. 17: Zweites Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2054 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit Frau Kollegin Brauner. – Das ist die erste Rede im Parlament, höre ich gerade. – Also legen Sie los! [Allgemeiner Beifall]
