Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich habe in der Vergangenheit an dieser Stelle öfter mal Koalitionsanträge aus den Justizbereich auch durchaus gelobt, weil wir da eine hohe Übereinstimmung hatten. An dieser Stelle, muss ich leider sagen, ist mir der Antrag zu dünn, und wir werden noch einiges im Beratungsverfahren tun müssen, damit wir ihn zu einer Zustimmung bekommen könnten. Ein bisschen fühle ich mich erinnert an meine Jugend in linksalternativen Strukturen, wo das Motto galt: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis. – Es ist auch schon so ein bisschen politisch schizophren. Sie legen hier einen Antrag vor, während Sie andererseits im Haushalt, zum Beispiel im Einzelplan 25, den Ansatz für KI um rund 30 Prozent, 3,2 Millionen Euro, kürzen wollen. Dann frage ich mich schon: Mit welchem Geld wollen Sie zum Beispiel das hier adressierte Legal-Tech-Center über den bisherigen Ansatz hinaus ausbauen? Beim Cyber-Innovation-Hub weiß ich gar nicht, ob das Ding überhaupt schon ins Arbeiten gekommen ist. Das von der Bundeswehr werden Sie wohl kaum meinen, sondern eher das, was Sie selber hier im Land Berlin vorhaben. Insofern hat Ihr Antrag im Moment keinen neuen Regelungsgehalt aus unserer Sicht und ist deswegen eigentlich nicht nötig. Die Justizsenatorin hat uns auch im Rechtsausschuss erst vor einiger Zeit berichtet, dass es die Gesprächskreise, die Sie hier adressieren, in ihrem Geschäftsbereich bereits gibt. Es wäre auch schlimm, wenn es nicht so wäre. Dann bräuchte es diesen Antrag. Aber so ist es eigentlich eine Sache, wo Dinge versucht werden zu beschreiben, die im Prinzip schon stattfinden. Vielleicht jetzt noch zu einem Punkt, den ich in Ihrem Antrag vermisse: KI bietet natürlich zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten für die Justiz. Effizienzsteigerung bei einfach gelagerten Fällen, Unterstützung bei Massenverfahren wie zum Beispiel Fluggastrechten, AGB-Kontrollen oder auch Mietrechtsstreitigkeiten sind ein Thema – auch automatische Anonymisierungen von Gerichtsentscheidungen, Jan Lehmann hat es erwähnt. Das sind einige Schlagworte, die zu Verbesserungen führen könnten. Aber ein extrem wichtiger Aspekt taucht in Ihrem Antrag leider nicht auf: die Verbesserung des Zugangs zur Justiz für die Rechtsuchenden und hier vor allem der bessere Zugang für Menschen mit geringen Einkommen, Sprachbarrieren oder geringer Bildungsaspiration. KI-gestützte Chatbots und andere digitale Werkzeuge könnten diesen Menschen den Zugang zur Justiz überhaupt erst ermöglichen. Da haben wir enorme Hausaufgaben, meine Damen und Herren! Im Ausschuss haben wir schon die Zwischenberichte der von den Ex-Senatoren Dr. Dirk Behrendt und Prof. Dr. Lena Kreck in Auftrag gegebenen Studie zum Zugang zum Recht anberaten. Wir wissen, dass wir in Berlin die Situation haben, dass leider maßgeblich vom Geldbeutel, der Bildung, der Sprache oder auch vom Migrationshintergrund abhängig ist, ob man überhaupt Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Das sollte uns allen Anspruch sein, diese Disparitäten abzubauen, und ja, natürlich auch mit dem Einsatz von KI. Vielleicht können wir uns im Ausschuss dem Thema noch einmal genauer widmen, um zu sehen, wie wir insbesondere diesen Aspekt stärker mit aufgreifen. Dann denken wir noch einmal darüber nach, ob das einer der Anträge werden könnte, die die Koalition eingebracht hat, die wir auch inhaltlich unterstützen können. So ist es im Moment leider noch ein bisschen zu dünn. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Petra Vandrey (GRÜNE)]
