Katharina Senge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Gäste! Die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gibt es seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes vor über 30 Jahren. Da gab es Ihre Partei noch nicht mal. Dort, in dem Gesetz, steht, dass in Aufnahmeeinrichtungen und bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden sollen, zum Beispiel zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Unterkunft. Dafür werden laut Gesetz 80 Cent pro Stunde gezahlt, die man zusätzlich zu den Sozialleistungen bekommt. Die Arbeit muss zumutbar sein und nur für eine begrenzte Stundenzahl. Arbeitsfähige Erwachsene ohne Arbeit – das sind die drei Voraussetzungen – sind zur Wahrnehmung dieser Arbeitsgelegenheiten verpflichtet. Bei einer unbegründeten Ablehnung reduziert sich der Anspruch auf Leistungen. – So weit das, was im Gesetz steht. Politisch wird wieder viel darüber gestritten in diesen Tagen, ob eine Verpflichtung zur Arbeit für Asylbewerber zumutbar sei, ob 80 Cent pro Stunde, auch wenn es zusätzlich zu den Leistungen ist, in Ordnung sind. Rechtlich ist die Sache klar: Der Staat kann von Hilfesuchenden verlangen, aktiv etwas für die Überwindung der Hilfsbedürftigkeit und für ihre Integration in die Gesellschaft zu tun. Ich kenne außerhalb der Politik und der NGO-Bubble, ehrlich gesagt, niemanden, auch keinen Geflüchteten, der damit im Grundsatz ein Problem hat. [Zurufe von der AfD] Das Ziel muss doch sein, dass Flüchtlinge möglichst schnell in Arbeit kommen und finanziell auf eigenen Füßen stehen, dass sie in Kontakt kommen mit Menschen und dass sie etwas beitragen können zum Gemeinwesen, sich einbringen können und teilhaben. [Beifall bei der CDU] Das Ziel ist ganz klar der erste Arbeitsmarkt. Die allermeisten Asylbewerber, Geflüchteten in Berlin dürfen auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Dabei wollen wir als CDU sie auch unterstützen. Wir wollen gerade auch die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, die oft händeringend nach Auszubildenden und Fachkräften suchen, wenn sie Geflüchtete einstellen wollen: durch stärkere Kooperation, Ausbildungsvorbereitung, Integrationszuschüsse. – Das findet bei Ihnen alles nicht statt. Für diejenigen, und das sind leider auch sehr viele, die auf dem ersten Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen bisher nicht Fuß fassen, muss es auch andere Angebote geben. Dabei geht es darum, den Menschen von Anfang an zu zeigen, dass sie keine passiven Empfänger von Behördenentscheidungen und Sozialleistungen sind, sondern dass sie Verantwortung haben für ihr Auskommen, für ihr Umfeld, in dem sie leben, und für die Gemeinden, in die sie gekommen sind, und dass wir ihnen etwas zutrauen. Es gibt viele Geflüchtete, die froh sind über die Arbeitsgelegenheiten, mit denen sie, wie viele selbst sagen, etwas zurückgeben können. Das sind doch die Geschichten, die man viel mehr erzählen müsste, als Asylbewerber immer nur als faul und arbeitsscheu darzustellen, wie Sie es tun. [Dr. Hugh Bronson (AfD): Das hat doch niemand gesagt! – Dr. Kristin Brinker (AfD): Hat niemand gesagt!] Dafür braucht es die entsprechenden Plätze mit guter Betreuung, passend zu den Interessen der Geflüchteten. Und da ist es in der Tat nicht zufriedenstellend, wenn beispielsweise von den möglichen Arbeitsgelegenheiten über das LAF nur ein Bruchteil genutzt wird. Wir als CDU-Fraktion sind neben guten freiwilligen Angeboten in Vereinen, in den Bezirken, in den Unterkünften auch für die Anwendung der Verpflichtung dort, wo es sinnvoll ist. [Beifall bei der CDU] Wir sind dafür, das gesamte Spektrum in Berlin zu nutzen, das uns das Gesetz ermöglicht. Ich bin da ganz zuversichtlich; schließlich hat auch Bundeskanzler Olaf Scholz gemeinsam mit den Ministerpräsidenten aller Bundesländer sich dazu bekannt, dass die Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in breiterem Maße genutzt werden sollen und dass die vorgesehenen Mitwirkungspflichten effektiver durchgesetzt werden sollen. Zu diesem Zwecke wurde mit der damaligen Ampelregierung in diesem Frühjahr die Anwendung für die Kommunen und Träger deutlich erleichtert und erweitert; das ist auch an Ihnen vorbeigegangen, diese Gesetzesänderung. Das alles zeigt: Die Regelung ist da, sie ist mit Leben zu erfüllen mit Blick auf die Interessen der Geflüchteten und der Gesellschaft. Aber dafür brauchen wir keinen Antrag der AfD. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE)]
