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Dr. Bahar Haghanipour

05.12.2024 Sitzungen 19/57

Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Sie haben das Wort. Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch hier möchte ich zu Beginn sagen – es ist nun von unterschiedlichen Senatoren und vom Regierenden Bürgermeister gesagt worden –: Wir haben eine Haushaltskonsolidierung vor uns, die es in Berlin in dieser Größenordnung noch nie gegeben hat. Trotz dieser Konsolidierung und einem Einsparvolumen von 3 Milliarden Euro war es möglich, den regulären Haushaltstitel für Dienstreisekostenerstattungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu erhalten. Warum ist trotzdem jetzt schon für einige Schulen, sage ich mal, der Deckel drauf? – Das kann ich sehr schnell beantworten: weil in den letzten Jahren dieser Deckel nicht eingehalten worden ist und es in der Bildungsverwaltung – nicht unter meiner Führung, sondern der der Vorgängerinnen – üblich war, dass man diesen Deckel immer ohne Ende erweitert hat und draufgelegt hat. In Zeiten, in denen man konsolidieren, haushalten, steuern und monitoren muss, wird das so nicht mehr möglich sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass die 1,5 Millionen Euro für die Dienstreisekosten weiter zur Verfügung stehen. Wir haben diese gleichmäßig auf die Bezirke, auf die Schulformen und dann pro Schüler aufgeteilt, sodass jede Schule ein festes Budget hat. Unbenommen davon war es aber so, dass bereits vor dem Haushaltswirtschaftsrundschreiben, aus dem resultierend mein Schulleitungsschreiben nach draußen ging mit der Anweisung, dass für 2025 keine finanzwirksamen Verträge mehr abgeschlossen werden konnten, so viele Schülerfahrten gebucht waren, dass einige Schulen – übrigens gar nicht alle, aber einige Schulen – weit über ihrem Budget waren. Wir haben Schulen, die eine Dienstreisekostenabrechnung von über 20 000 Euro pro Kalenderjahr haben. Noch mal: In dieser Dienstreisekostenabrechnung sind ausschließlich die Dienstreisen für die pädagogischen Kräfte. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht davon benommen. Wenn Sie jetzt davon ausgehen, dass eine klassische, durchschnittliche Klassenfahrt – die Eltern müssen diese Klassenfahrt auch bezahlen können, und wir haben verschiedene Beispiele der Eltern hier in diesem Land gehört – um die 350 bis 500 Euro kostet, dann können Sie für die Dienstreisekostenerstattung an einer einzelnen Schule von 18 000 Euro gern einmal runterrechnen, wie viel Pädagoginnen und Pädagogen Dienstreisekosten erstattet bekommen. Ich schätze das Angebot der Klassenfahrten sehr. Sie sind wichtig als Ankommenssituation, als teambildende Maßnahme, als Abschlussfahrt, für Profile, für Partnerschulen im In- wie im Ausland. All das ist richtig und notwendig. Trotzdem ist es wichtig, in Zeiten beschränkter Ressourcen, beschränkter, reduzierter finanzieller Ressourcen zu steuern und zu monitoren. Das machen wir jetzt. Das hatte aufgrund dessen, dass die Schulen – weder böswillig noch irgendwie mutwillig, aber aus der Erfahrung der letzten Jahre – buchen, buchen, buchen konnten, sodass einige Standorte überbucht waren, dann leider auch für die gesamte bezirkliche Region zur Folge, dass das Budget überschritten war. Wir haben diese Situation konkret in zwei Bezirken. Diese sind auch im Vorfeld, bevor das Schulleitungsschreiben raus gegangen ist, von mir persönlich informiert worden, die Außenstellen wie auch die Elternvertreter, damit das erklärt werden konnte. Jetzt ist es die Aufgabe für die anderen Schulen im Jahr 2025 und für die Folgehaushaltsjahre ab 2026, zwischen Schulaufsicht und Schulleitungen verbindliche Kriterien zu finden, wie das Steuern dieser Dienstreisekosten und damit das Buchen von Klassenfahrten vertragssicher, planungssicher für alle Beteiligten, für die Schulen, für die Eltern, aber insbesondere für die Schülerinnen und Schüler zukünftig stattfinden kann. – Vielen Dank!

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