Christian Gaebler
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wohnen ist tatsächlich die zentrale soziale Frage unserer Zeit, vor allen Dingen in Großstädten und Ballungsräumen, und für Berlin insbesondere, weil wir eine Stadt sind, die anzieht, wo Menschen hinkommen wollen, wo Menschen ihre Lebensträume verwirklichen wollen und wo sie auch mit dazu beitragen wollen, unseren Wohlstand zu halten und unsere Stadt weiterhin lebens- und liebenswert zu machen. Allein zwischen 2011 und 2022 sind 450 000 Menschen neu nach Berlin gekommen; das sind mehr, als eine Stadt wie Zürich Einwohner hat. Mit den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern steigt natürlich auch der Bedarf an Wohnraum. Das führt zu einem zweigeteilten Mietmarkt in Berlin. Auf der einen Seite stehen die mit durchschnittlich 7,16 Euro pro Quadratmeter moderaten Mieten im Bestand, auf der Angebotsseite sind Wohnungssuchende bei Neuvermietung mit Forderungen von durchschnittlich rund 14 Euro pro Quadratmeter konfrontiert. Das zeigt, dass wir natürlich auch im Bestand Maßnahmen zur Dämpfung von Mietsteigerungen brauchen; wir brauchen aber vor allem eine Ausweitung des Angebots, um die Preisspirale zu durchbrechen. Das geht nur durch Neubau – möglichst schnell, klimagerecht und bezahlbar. Wir wollen, dass alle Menschen in Berlin ein gutes und für sie bezahlbares Zuhause haben. Ich möchte an dieser Stelle auf die Verfassung verweisen; das ist nämlich ein Verfassungsauftrag. In Artikel 28 steht: „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.“ Diese Vorgaben sind wichtig, fallen aber in eine schwierige wirtschaftliche Phase. Die Ursachen dafür sind komplex: steigende Grundstücks- und Baukosten, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und auch die Zinsentwicklung. Es gilt, möglichst unbeschadet durch diese Krisen zu kommen und entsprechend vorbereitet zu sein. Daher haben wir uns als Berliner Senat in dieser Legislaturperiode vorgenommen, verwaltungsseitig die Prozesse für den Wohnungsbau zu beschleunigen, sie einfacher und effektiver zu machen. Damit wollen wir unseren Beitrag für eine schnelle Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Die neuen Wohnungsbauförderbestimmungen im Juni 2023 und die novellierte Bauordnung im Dezember 2023 waren die ersten Schritte. Nun folgt mit dem Schneller-Bauen-Gesetz der größte Baustein für erfolgreichen Wohnungsneubau in Berlin. Dieses Gesetz ist deshalb eines der wichtigsten Vorhaben des Berliner Senats. Das Schneller-Bauen-Gesetz stellt für die Zukunft unserer Stadt entscheidende Weichen. Es ist ein Gesetz, das strukturiert und strukturell einen tatsächlichen Aufbruch im Bereich der Stadtentwicklung, des Bauens und des Wohnens ermöglicht und uns die Chance gibt, den Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Berlin schnell und effizient zu begegnen. Berlin wächst kontinuierlich. Unsere Stadt ist attraktiv für junge Familien, Studierende, Fachkräfte aus dem In- und Ausland. Wir wollen das so. Wir wollen Wachstum und Vielfalt in unserer Stadt. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass alle diese Menschen in unserer Stadt auch ein gutes Zuhause finden. [Tobias Schulze (LINKE): Dann keine Eigentumswohnungen mehr bauen!] – Ich habe Ihnen doch gerade Artikel 28 vorgelesen. Wollen Sie jetzt Verfassungsaufträge negieren? Nein? Gut! – Das Schneller-Bauen-Gesetz vereinheitlicht, vereinfacht und verkürzt den Planungs- und Genehmigungsprozess für Bauprojekte. Werden die Verfahren schneller, können auch die ambitionierten Wohnungsbauziele schneller erreicht werden. Gleichzeitig sinken durch geringere Finanzierungskosten bei schnelleren Entscheidungsprozessen auch die Baukosten, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben erhöht. Im Ergebnis wird das Bauen in Berlin nicht nur schneller und kostengünstiger, sondern auch einfacher und planbarer, was insgesamt zu einem besseren Investitionsklima und einer erhöhten Bautätigkeit führen soll. Diese Koalition zeigt damit Handlungswillen und Handlungsfähigkeit auf einem für Berlin existenziell wichtigen Zukunftsfeld. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir haben auch hier nicht gesagt, wir wissen alles alleine und besser, sondern wir haben einen umfangreichen Beteiligungsprozess gestartet. Wir haben aus Politik, Verwaltung, Verbänden und von Einzelpersonen über 700 Vorschläge bekommen, was man besser machen könnte, um tatsächlich zu schnelleren Genehmigungen, einfacheren Verfahren und Ähnlichem zu kommen. Daraus sind dann in der Diskussion, in der Abwägung 120 konkrete Maßnahmen entstanden. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz werden insgesamt 50 Einzelnormen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung geändert, und 72 untergesetzliche Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass eben tatsächlich einheitlicher und strukturierter gearbeitet wird. Angesichts der komplexen Problemstellung ist es nämlich notwendig, möglichst alle Stellschrauben des Landes zu nutzen, um Rahmenbedingungen des Bauens zu verbessern. Dazu gehört neben den landesgesetzlichen Regelungen auch die Arbeitsweise der Berliner Verwaltung oder auch die Digitalisierung von Prozessen. Das Gesamtpaket umfasst daher sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen. – Und um Herrn Otto vielleicht noch eine kleine Lesehilfe zu geben: Lesen Sie sich mal die untergesetzlichen Maßnahmen durch! Genau da stehen die Standardisierungen, die einheitlichen Verwaltungsvorschriften und Ähnliches drin. Das haben wir also alles mit eingeplant. Es steht nur nicht im Gesetz, sondern in untergesetzlichen Maßnahmen. Vielleicht haben Sie das überlesen bei der schnellen Durchsicht. Parallel zu den Gesetzesänderungen wird nämlich genau dieses formuliert. Da wir nicht in allen Bereichen als Land Berlin über Gesetzgebungskompetenz verfügen, zielt ein Teil der Maßnahmen auch auf bundesgesetzliche Änderungen ab. Weitere Gesetze auf Landesebene, die inhaltlich zu prüfen sind, stehen auch mit auf dieser Liste der untergesetzlichen Maßnahmen. Aber noch einmal: Gerade die Optimierung von Verwaltungsprozessen durch entsprechende einheitliche Vorgehensweise ist etwas, das wichtig ist. Es ist ja nicht einsehbar, warum im einen Bezirk die Zauneidechse 7 Quadratmeter braucht, im anderen Bezirk 12 Quadratmeter und im dritten vielleicht 15, [Beifall bei der SPD und der CDU] sondern es soll einheitliche Regelungen dafür geben. Gleiches gilt im Übrigen auch für Themen des Denkmalschutzes. Auch dort muss es – natürlich an dem einzelnen Denkmal orientiert – nach einheitlichen Kriterien eine Bewertung und eine Abwägung geben. Diese Abwägung findet übrigens auch jetzt schon in der Anwendung von Gesetzen statt, auch in der Anwendung von Bundesgesetzen. Wir haben in diesem Gesetzespaket auch nicht alles geändert oder abgeschafft. Wir haben an vielen Stellen Auslegungshilfen und Abwägungshilfen gegeben, indem wir zum Beispiel gesagt haben, dass die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnungsbau ein übergeordnetes, öffentliches Interesse ist. Wenn Sie jetzt als Grüne und Linke sagen, das geht aber viel zu weit, dann haben Sie, glaube ich, den Artikel 28 nicht richtig verstanden. Und ich empfehle Ihnen dringend, den noch mal zu lesen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir wollen auch sicherstellen, dass der Wohnungsmarkt nicht nur für wohlhabende Menschen zugänglich bleibt, sondern auch für Menschen mit mittleren und kleineren Einkommen. Dafür haben wir die Wohnungsbauförderung angepasst. Wir werden noch vor Weihnachten die neuen Bewilligungszahlen für den Bau von Sozialwohnungen vorlegen. Alles deutet aber darauf hin, dass wir mit einem neuen Rekord bei den Bewilligungen aus dem Jahr herausgehen können und dass wir mit rund 5 000 auch unsere Zielzahl erreichen, wo wir sagen, damit gleichen wir auch die zurückgehende Zahl von Sozialwohnungen alter Prägung aus. Auch das ist ein Erfolg dieses Senats und dieser Koalition. Wir achten auf bezahlbares Wohnen, und wir realisieren es auch. Wir reden nicht nur darüber, sondern wir handeln. Wir brauchen zur Lösung unseres Wohnraumproblems aber auch eine starke Partnerschaft zwischen Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft. Insofern ist die ständige Skandalisierung dieser Zusammenarbeit auch nicht hilfreich. Im Übrigen, auch unsere landeseigenen Gesellschaften und die Genossenschaften leiden unter dem, was teilweise in Verwaltungen nicht oder zu wenig gemacht wird. Hier zu sagen, das ist ja nur was für private Investoren, geht also auch völlig an der Sache vorbei. [Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Und, liebe Kollegin Gennburg, auch Ihre Bauhütte löst keines dieser Probleme. [Katalin Gennburg (LINKE): Na, aber hallo! – Heiko Melzer (CDU): Sie lösen gar kein Problem!] Nein, die Bauhütte löst nicht einen acht bis zehn Jahre dauernden Bebauungsplanprozess. Sie löst auch nicht ein drei Jahre dauerndes Baugenehmigungsverfahren. Sie schafft ein neues Wohnungsbaukombinat. Das mag in Ihrem Interesse sein, aus Reminiszenzen der Vergangenheit, aber es ändert nichts, aber auch gar nichts, an der Verwaltungspraxis. [Beifall bei der SPD und der CDU] Das Zusammenspiel zwischen Senat und Bezirken ist hier ein entscheidendes, weil wir tatsächlich in unserer Stadt mit der zweistufigen Verwaltung als Einheitsgemeinde abgestimmt und zielorientiert gemeinsam handeln müssen. Deshalb geht es in diesem Gesetz auch nicht gegen die Bezirke. Auch das weise ich zurück. Sondern es geht darum, dass man die Bezirke dabei unterstützt, dass sie zielorientiert handeln, und dass wir auch die Bezirke, die es schon machen, als Best-Practice-Beispiel nehmen. Bauantragskonferenzen, es gibt Bezirke, die machen das schon. Es gibt aber Bezirke, die machen es noch nicht. Warum sollen die es denn nicht auch machen? Warum kann ich das nicht ins Gesetz schreiben? Wir arbeiten mit vielen Bezirken und Baustadträten – übrigens auch grünen Baustadträten – gut zusammen. Deren Stadtplanungsämter verzweifeln aber teilweise an den anderen Fachämtern, weil die sagen: Was habe ich denn mit Wohnungsbau zu tun? Ich bin für die Zauneidechse zuständig und für deren Habitat. – Das ist alles in Ordnung. Aber dass man als Verwaltung ein gemeinsames Ziel hat, und dass man sagt, wir müssen zügig klären, was ist an Natur- und Artenschutz zu beachten und wie bekommen wir Lösungen hin, die am Ende auch bezahlbares Wohnen noch möglich machen, das ist doch die Herausforderung für die Berliner Verwaltung. Und das unterstützen wir mit den Vorgaben im Schneller-Bauen-Gesetz, weil dann die Zusammenwirkung zielgerichteter und auch berechenbarer wird. Das gilt übrigens auch für Senatsverwaltungen. Auch Senatsverwaltungen müssen zukünftig in vier Wochen eine Stellungnahme abgeben. Und nicht in drei Monaten oder drei Jahren. Es gilt nicht nur für Bezirke. Es geht hier tatsächlich darum, auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung schneller, besser und effizienter zu werden, mit dem Ziel, schnelle Klärung herbeizuführen. Und das wird nicht immer durchgängig im Sinne des Bauantrags sein. Aber auch für den Bauherrn ist es besser, dass er nach drei Monaten weiß, was kann ich machen, was kann ich nicht machen, als nach drei Jahren oder noch längerem Zeitraum. Das ist das Ziel dieses Gesetzes: schnelle, transparente Entscheidung und Klärung – [Beifall von Ülker Radziwill (SPD)]
