Dr. Matthias Kollatz
Danke schön! – Erst mal ist es so: Ich habe dazu Stellung genommen und habe gesagt, wir werden die Sachfrage lösen. Ich habe sogar gesagt – weil es ja von der BVG vorgetragen worden ist –, dass die BVG sich nicht darauf verlassen soll, dass wir es exakt so machen, wie sie es haben will. Denn, und das geht jetzt ein bisschen ins technische Detail: Es ist schwierig, in einem öffentlichen Gesetz privatrechtliche Verträge vorzuschreiben. Was aber möglich ist, ist, das in die Prüfung aufzunehmen. Das ist geschehen. Bei Sonderbauten, aber auch bei einfacheren Bauten, also nicht nur bei Sonderbauten werden zukünftig die Leichtigkeit und der fließende Verkehr geprüft. Ich mache es jetzt aus dem Kopf, im Gesetz ist es ein bisschen anders formuliert. Das muss geprüft werden und führt dazu, dass die technischen Behörden in Zukunft Stellung dazu nehmen müssen. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme können dann Auflagen formuliert werden. Diese Auflagen sind das, was Sie wollen. Das Thema ist adressiert. Es ist auf dem Weg der Maßnahmen, die geprüft werden sollen. Das haben wir mit viel Sorgfalt diskutiert, und da finden Sie, wenn Sie so wollen, im Kleingedruckten eine Lösung. Ich bin Ihnen für die Frage dankbar, weil jetzt auch noch einmal im Protokoll klargestellt ist, dass das stattfindet. Ich habe nicht mehr viel Zeit. Das Schneller-Bauen-Gesetz ist ein Vorläufer der anstehenden Verwaltungsreform im Bundesland Berlin. [Anne Helm (LINKE): Ach so! Ach so!] Wo es möglich war, wurde zum Beispiel mit der allgemeinen Fristsetzung von einem Monat der Ansatz der Verwaltungsreform, der bereits diskutiert ist, eingebaut. Wo spezifische Regelungen im bestehenden Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz aufgenommen werden, stehen diese einer allgemeinen Formulierung im Rahmen der Verwaltungsreform nicht im Weg, sondern können und sollen wie alle anderen Regelungen überprüft und gegebenenfalls verändert werden. Es wäre aber der falsche Schritt, jetzt nichts zu machen. Sondern jetzt ist der Zeitpunkt, wo es darum geht, diese Selbstbeschäftigung in dem Berliner Behördenapparat endlich auf das Nötige zu reduzieren [Katalin Gennburg (LINKE): Das ist despektierlich!] und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mit straffen Fristen weiterzukommen. – Da war noch eine Zwischenfrage? – Okay. Manche Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes – das will ich noch anmerken – haben behauptet, es werde sich nichts ändern und es werde sich nichts beschleunigen. Das ist falsch. Die vielleicht wichtigste und konkret und rasch wirkende Einzelmaßnahme in diesem umfassend angelegten Gesetz, das viele und breite Auswirkungen haben wird, ist die, dass Aufstockungen um ein oder zwei Stockwerke von Wohngebäuden in Zukunft nicht mehr erzwingen – und das zeigt die Denkweise –, dass das Gebäude in eine neue Gebäudeklasse eingestuft wird, was häufig viele und auch viele unwirtschaftliche Investitionen erzwingt. Durch Aufstockungen können also in Zukunft deutlich leichter neue Wohnungen – im Übrigen ausgesprochen klimaverträglich, weil kein neuer Fußabdruck irgendwo im Gelände erforderlich ist – entstehen. Gleichzeitig setzt Berlin damit extrem rasch eine vorgesehene Änderung der Musterbauordnung um. Und das gehört auch zu den Dingen, die gut sind. Es gibt noch viel zu sagen, aber hier geht jetzt gerade die rote Lampe an. – Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz. Ich glaube, wir haben damit etwas vorgelegt, wo viele gedacht haben, das wird nicht möglich sein. Und es ist auch etwas, wo auf Berlin geschaut wird, weil wir hier gerade in dem Bedarfsfeld des Wohnungsbaus, wo viele sagen, das ist die wichtigste soziale Frage dieses Jahrzehnts und vielleicht auch des nächsten Jahrzehnts, einen entscheidenden Schritt vorankommen. Und für diesen entscheidenden Schritt bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke schön! [Beifall bei der SPD und der CDU]
