Katrin Seidel
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Ich kann natürlich nur bekräftigen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner – mit Ausnahme desjenigen der AfD – bereits vorgetragen haben. Ich will es aber gerne tun, damit sich hier nichts festsetzt. Es gibt keine medizinische Methode, mit welcher die Volljährigkeit des 18. Lebensjahrs zweifelsfrei festgestellt werden kann. An dieser Stelle könnte ich meine Rede eigentlich schon beenden, denn die im Antrag formulierte Forderung – der Kollege hat es gerade gesagt –, dass ausnahmslos allen jungen Geflüchteten bei ihrer Ankunft in Deutschland eine verpflichtende forensische Altersfeststellung zuzumuten ist, hat schon einmal keine wissenschaftliche Grundlage. Da sind sich die Bundesärztekammer, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter und weitere Fachöffentlichkeiten im In- und Ausland einig. Ich möchte dennoch kurz auf einige Aspekte Ihres Antrags eingehen. Sie fordern eine Bundesratsinitiative, da Ihr Antrag Bundesrecht berührt. Es wurde ja bereits zu einem sinngleichen Bundestagsantrag debattiert – vor fast zehn Jahren. Deshalb kennen Sie ja eigentlich alle Gegenargumente; aber gut, wir können das hier im Abgeordnetenhaus auch noch einmal klären. In der Umsetzung in den Bundesländern wird das rechtlich verankerte Verfahren von Dokumentensicherung, Selbstauskunft und Inaugenscheinnahme durch zwei Fachkräfte zur Feststellung des Alters junger Geflüchteter nirgends unterlaufen. Eine medizinische Untersuchung ist momentan das letzte Mittel bei bleibenden Zweifeln über die Minderjährigkeit oder Volljährigkeit eines jungen Geflüchteten. Diese ist rechtlich, medizinisch und ethisch derart fragwürdig, dass sie niemals zum Regelfall werden darf. Insofern begrüße ich die zögerliche Anwendung dieses letzten Mittels in Berlin, welche Sie ja scharf kritisieren. Auch die medizinische Fachwelt in Deutschland und in Europa ist trotz jahrelanger Debatten bis heute nicht übereingekommen, welche Methode die schonendste ist, wenn es so etwas überhaupt gibt. Beispielsweise gegen das unfassbare Röntgen von Kniescheiben und Handknochen spricht sich auch der Radiologe und Ehrenpräsident der Bundesärztekammer Montgomery aus. Jedes Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Noch unfassbarer ist die Betrachtung oder ein Betasten von Brust und Genitalien. Auch diese verbiete sich logischerweise, so die Bundesärztekammer. Außerdem: Eine 2018 veröffentlichte Studie der Universität Göteborg kommt zu dem Ergebnis, dass mit der medizinischen Altersfeststellung 33 Prozent der Minderjährigen fälschlicherweise als Erwachsene eingestuft werden. Umgekehrt werden nur 7 Prozent der Erwachsenen als Minderjährige eingestuft. – Letztlich sind aber all diese Zahlen müßig: Jede medizinische Altersfeststellung tastet die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention und das Grundgesetz an. Deshalb ist im momentan praktizierten Verfahren auch nicht das Ergebnis der Altersfeststellung rechtlich anfechtbar, sondern nur der Ablehnungsbescheid zur Inobhutnahme. Während einer vorläufigen Inobhutnahme gilt im mehrschrittigen Verfahren immer: Im Zweifel für die Minderjährigkeit. – Das gebietet der Kinder- und Jugendschutz, und das ist gut so. Aber vor allem ethisch ist Ihr Vorstoß abwegig. Ihr Antrag nährt rassistische und fremdenfeindliche Vorurteile, er ignoriert das hohe Gut des Kinderschutzes, er tastet die Würde des Menschen an, er gaukelt Sicherheit vor, wo keine Sicherheit zu gewinnen ist. Mit Ihren Einzelbeispielen minderjähriger Verbrecher schüren Sie Ängste auf dem Rücken der vulnerabelsten Personen auf dieser Erde: vor Krieg und Armut geflüchtete, unbegleitete Kinder und Jugendliche. Meine Perspektive ist die des Kinder- und Jugendschutzes. Meiner Meinung nach gehört dieses Verfahren komplett abgeschafft; jeder Fall ist einer zu viel. Mich erinnert diese Vermessung an die finstersten Zeiten unserer Geschichte. Alle jungen Geflüchteten, Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene, haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Recht auf unsere Unterstützung. Sie brauchen eine Chance entsprechend ihres individuellen Entwicklungsstands – egal, wie alt sie sind. Unser Kinder- und Jugendhilferecht geht übrigens bis ins 27. Lebensjahr. Wir haben hier in Berlin noch viel zu tun, beispielsweise den Ausbau von Jugendhilfeangeboten für junge Erwachsene und für unbegleitete Minderjährige. Wir brauchen mehr psychosoziale Betreuung und schnellere Verfahren von der Erstbetrachtung über das Clearing-Verfahren bis hin zur Einschulung. Darüber reden wir ja nächste Woche im Bildungs- und Familienausschuss. Sie sind alle herzlich eingeladen, um zu erfahren, was bei diesem Thema wirklich wichtig ist. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Mirjam Golm (SPD)]
