Rolf Wiedenhaupt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über diese Vorlage ist eine Diskussion, die das Signal aussenden soll, dass wir das Beamtentum als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken wollen, und das unterstützen wir als AfD ausdrücklich. Unsere Beamten und Richter sind das Rückgrat einer funktionierenden Verwaltung, die den Rechtsstaat erhält, die innere Sicherheit sichert, und die dafür sorgt, dass der öffentliche Dienst zum Wohl aller Bürger arbeitet. Die Verlässlichkeit und Unparteilichkeit, die das Berufsbeamtentum bieten, sind von unschätzbarem Wert, gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen dringend notwendig ist. Es ist daher unsere Pflicht, dass wir die von den Vorgängersenaten viel zu lange vernachlässigte, übrigens auch gesetzwidrig vernachlässigte, Erhöhung und Anpassung der Einkommen unserer Beamten jetzt nachholen. Das Alimentationsprinzip, verankert in unserem Grundgesetzt, verpflichtet uns, die Versorgung und Besoldung an die finanziellen Entwicklungen anzupassen und unseren öffentlichen Dienst angemessen zu entlohnen. Zum 1. November 2024 ist das Grundgehalt der beamteten und richterlichen Dienstkräfte um 200 Euro gestiegen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 5,5 Prozent im Februar 2025. Zusätzlich werden die Zulagen für ungünstige Dienstzeiten angepasst, und was wir besonders begrüßen und unterstützen, ist, dass damit die Beschäftigten in der Justiz und im Polizeidienst entlastet werden. [Beifall bei der AfD] Das Ziel ist klar, und das unterstützen wir ebenfalls: Berlin soll für qualifiziertes Personal attraktiv bleiben, auch in Konkurrenz zu anderen Bundesländern. Wir begrüßen die geplanten Erhöhungen der Besoldung, insbesondere für kinderreiche Familien. Das sind Schritte zur Sicherstellung einer angemessenen Alimentation. Wir begrüßen auch die Modernisierung, die das traditionelle Modell der Alleinverdiener-Familie ablöst. Aber wir gehen nicht mit bei einem angeblichen gesellschaftlichen Wandel, der die Institution des sogenannten Verheiratetenzuschlags als überkommen ansieht. Deshalb kritisieren wir den Wegfall des Verheiratetenzuschlags seit dem 1. November dieses Jahres. [Beifall bei der AfD] Gleichzeitig müssen wir natürlich die finanziellen Belastungen sehen, die in den kommenden Jahren hinzukommen. Deshalb war es seitens der Koalition unverantwortlich, zunächst so riesige Erwartungen zu wecken, die heute richtigerweise kritisiert worden sind, die dann nicht eingehalten werden können. Trotzdem ist das, was wir hier als Vorlage sehen, ein wichtiger und richtiger Schritt. Deshalb, denke ich, werden wir in den Beratungen vielleicht noch den einen oder anderen Punkt dazu setzen, aber wir sind auf dem richtigen Weg. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]
